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Studiengangsprofil

Philosophie

Bachelor of Arts (B.A.) (Erst- oder Zweitfach)
Rostock
Dein SIT-Match
Short-Facts
  • Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.) (Erst- oder Zweitfach)
  • Sachgebiet(e): Philosophie
  • Regelstudienzeit: 6 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Rostock
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Universität Rostock
Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Tel: 0381 498-0
Fax: 0381 498-1107
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Philosophie studiere?

Beim Studiengang Philosophie an der Universität Rostock handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) (Erst- oder Zweitfach)

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Philosophie.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Philosophie angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Rostock angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Rostock angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Philosophie hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Philosophie zu studieren?

Für das Studium des Fachs Philosophie gelten keine speziellen Zugangsvoraussetzungen.

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
14.10.2024 - 31.01.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 30.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.08.2024 - 30.09.2024
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 30.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024

Sommersemester
Vorlesungszeit:
08.04.2024 - 19.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester
Hochschulwechsler:
01.02.2025 - 31.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Details siehe www.uni-rostock.de >Studienplatzbewerbung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.02.2025 - 31.03.2025
Hochschulwechsler:
01.02.2025 - 31.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.11.2024 - 15.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
International Studierende aus der Europäischen Union:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Kann ich Philosophie ohne Abitur studieren?

Ja, ein Studium ist an der Universität Rostock ohne Abitur möglich.

Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?

Für Philosophie gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.

Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?

Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur: Zur Internetseite .

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
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Themenschwerpunkte

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
14.10.2024 - 31.01.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 30.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.08.2024 - 30.09.2024
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 30.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024

Sommersemester
Vorlesungszeit:
08.04.2024 - 19.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester
Hochschulwechsler:
01.02.2025 - 31.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Details siehe www.uni-rostock.de >Studienplatzbewerbung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.02.2025 - 31.03.2025
Hochschulwechsler:
01.02.2025 - 31.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.11.2024 - 15.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
International Studierende aus der Europäischen Union:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
HRK Logo
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Sonstiges

Studienbeitrag (Bemerkung):
keine Studiengebühren
Anmerkung:
Teil eines Zwei-Fach-Studiums, muss kombiniert werden, als Erst- oder Zweitfach möglich

Dr. Andris Breitling
August-Bebel-Str. 28
18055 Rostock
Tel.: 0381 - 498 2811
Studieren ohne Abitur:
Studieren ohne Abitur möglich:
Ja
Zulassungsbedingungen(en):

Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit
  • Eignungsprüfung
Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
Zur Internetseite