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Deutsches und Französisches Recht

Bachelor of Laws (Ein-Fach-Bachelor)
Mainz
Dein SIT-Match
Short-Facts
  • Abschluss: Bachelor of Laws (Ein-Fach-Bachelor)
  • Sachgebiet(e): Europarecht, Internationales Recht, Privatrecht, Zivilrecht
  • Regelstudienzeit: 8 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
  • Standort(e): Mainz
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Deutsches und Französisches Recht im CHE-Hochschulranking
Finde heraus, wie dieser Studiengang im CHE-Hochschulranking abschneidet.
Kontakt
Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Deutsches und Französisches Recht studiere?

Beim Studiengang Deutsches und Französisches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Laws (Ein-Fach-Bachelor)

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Europarecht, Internationales Recht, Privatrecht, Zivilrecht.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 48 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch und Französisch statt.

In welcher Form wird das Studium Deutsches und Französisches Recht angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium und als internationaler Studiengang in Mainz angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Deutsches und Französisches Recht hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Deutsches und Französisches Recht zu studieren?

Für das Studium des Fachs Deutsches und Französisches Recht gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Vorliegen hinreichender Sprachkenntnisse in Französisch (in der Regel Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens).

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Deutsches und Französisches Recht sind:

Schwerpunkte:
Französisches Recht
Weitere Sprachen:
Französisch

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
21.10.2024 - 08.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 15.05.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 15.05.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 01.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 15.11.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 15.11.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 15.11.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Kann ich Deutsches und Französisches Recht ohne Abitur studieren?

Ja, ein Studium ist an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ohne Abitur möglich.

Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?

Für Deutsches und Französisches Recht gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.

Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?

Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur: Zur Internetseite .
Außerdem gilt folgendes: Erwerb der unmittelbaren allgemeinen HZB durch Nachweis einer Meisterprüfung oder meisteräquivalenter Fortbildung.
Erwerb der unmittelbaren fachgebundenen HZB durch Nachweis einer fachverwandten Ausbildung (Mindestnote 2,5; Nachweis von Berufserfahrung/-tätigkeit ist nicht erforderlich).

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Zugangsvoraussetzungen:
Vorliegen hinreichender Sprachkenntnisse in Französisch (in der Regel Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens).
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Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Französisches Recht
Weitere Sprachen:
Französisch

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
21.10.2024 - 08.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 15.05.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 15.05.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 01.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 15.11.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 15.11.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 15.11.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
HRK Logo
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Sonstiges

Anmerkung:
Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen.
Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).
Studieren ohne Abitur:
Studieren ohne Abitur möglich:
Ja
Zulassungsbedingungen(en):

Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung
Anmerkung:
Erwerb der unmittelbaren allgemeinen HZB durch Nachweis einer Meisterprüfung oder meisteräquivalenter Fortbildung.
Erwerb der unmittelbaren fachgebundenen HZB durch Nachweis einer fachverwandten Ausbildung (Mindestnote 2,5; Nachweis von Berufserfahrung/-tätigkeit ist nicht erforderlich).
Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
Zur Internetseite

CHE Logo
Diese Daten stammen vom CHE-Ranking, Deutschlands größtem Hochschulranking (Datenstand 2023).

Studierende

Anzahl der Studierenden
72
Geschlechterverhältnis
19 % männlich
81 % weiblich
Studienanfänger:innen pro Jahr
10

Studienergebnis

Credits insgesamt
246
Regelstudienzeit
8 Semester

Das Studium

Art des Studiengangs
Ein-Fach-Bachelorstudiengang, Präsenzstudium, vollzeit

Weitere Infos

Besonderheiten des Studiengangs

Der Studiengang wird zusammen mit den Partneruniversitäten Dijon, Nantes und Paris-Créteil angeboten. Er beinhaltet ein Auslandsjahr im Partnerland und schließt mit einem Doppelabschluss (LL.B./Master 1) ab. Die Studierenden werden in Mainz auf ihren Auslandsaufenthalt durch eine Informationsfahrt und Kurse in französischem Recht und französischer Rechtssprache vorbereitet, die ein fest angestellter Fachlektor abhält. Bei erfolgreich absolviertem Studium wird der in Frankreich erworbene Masterabschluss als Schwerpunkt "Französisches Recht" in der ersten juristischen Prüfung anerkannt.

Außercurriculare Angebote

Der Fachbereich arbeitet im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge mit der praxisorientierten Deutsch-Französischen Juristenvereinigung zusammen. Dies ermöglicht Praktika im Ausland sowie die Teilnahme an Veranstaltungen. Der integrierte Bachelor- und Masterstudiengang mit Dijon wird von der Deutsch-Französischen Hochschule gefördert; dies ermöglicht den Studierenden die Teilnahme an dt.-frz. Bewerbungstrainings und anderen Veranstaltungen.

Der Fachbereich

Studierende am Fachbereich
3080

Weitere Infos

Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsbefähigung

1) Durchführung von Pflichtpraktika (4 Wochen) im frankophonen Ausland im Bereich Rechtsberatung, Verwaltung und Justiz; 2) Training interkultureller Kompetenz im dt.-frz. rechtsvergleichenden Workshop; 3) Schlüsselkompetenzen, insbesondere interkulturelle Kompetenz durch einjähriges verpflichtendes Auslandsstudium in einer deutsch-französischen Gruppe an einer französischen Partneruniversität mit Erwerb eines französischen Masters

Besonderheiten in der Lehre

Der Fachbereich bietet eine umfassende Examensvorbereitung durch spezielle Vorbereitungskurse an. Diese decken den gesamten Pflichtfachstoff ab. Im Rahmen des Mainzer Mini-Course-Programms finden regelmäßig fremdsprachige Lehrveranstaltungen ausländischer Professor*innen statt.

Orientierungsangebote für Studieninteressierte

1) "Schnuppertag": Halbtägige Info-Veranstaltung durch Studienfachberater und stud. Tutor mit Vorlesungsbesuch (3x pro Semester) 2) "Tag der offenen Tür": Campusweiter Info-Tag mit allg. und fachspezifischen Veranstaltungen sowie Gelegenheit zum Veranstaltungsbesuch (1x jährlich) 3) Digitale Info-Veranstaltung der zentralen Studienberatung mit dem Fachberater (1x pro Semester) 4) Frühstudium

Orientierungsangebote für Studienanfänger:innen

1) Einführungsveranstaltung des Studienfachberaters 2) Zweitägige fachliche Einführung ins Jurastudium 3) Arbeitsgemeinschaften zu allen Vorlesungen im Zivilrecht/Strafrecht/Öffentlichen Recht 4) Online-Kurs zur Studieneinführung 5) Online-Veranstaltung zur Einführung in die Arbeit in der Bibliothek

Orientierungsangebote von Unternehmen

Fakultätskarrieretag in Kooperation mit der Myjobfair GmbH der F-A.Z-Verlagsgruppe (jährlich, neu ab Dezember 2022)

Maßnahmen zur Unterstützung in der Studieneingangsphase am Fachbereich insgesamt

1) Einführungsveranstaltung des Studienfachberaters 2) Zweitägige fachliche Einführung ins Jurastudium 3) Arbeitsgemeinschaften zu allen Vorlesungen im Zivilrecht/Strafrecht/Öffentlichen Recht 4) Online-Kurs zur Studieneinführung 5) Online-Veranstaltung zur Einführung in die Arbeit in der Bibliothek, Kurse zum Erwerb studienrelevanter Kompetenzen/Schlüsselkompetenzen (z.B. Schreibwerkstatt, Selbstorganisation, wissenschaftliches Arbeiten), Virtuelles offenes Lernzentrum (z.B. Lernplattformen, Moodle), Fachübergreifendes Online-Self-Assessment zur Studienorientierung, Persönliche Studienberatung vor Studienbeginn, Beratungsangebote, die im Stundenplan vorgegeben sind, Beratung zur individuellen Studienverlaufsplanung, Begleitendes individuelles Coaching, Erstsemester-Tutorien, Studieneingangskoordinator:in / Ansprechperson für den Studiengang, Einführungsveranstaltungen und Beratungsangebote der Fachschaft.

Besonderheiten in der Internationalen Ausrichtung

Der Fachbereich bietet fremdsprachige Lehrveranstaltungen von ausländischen Dozent*innen und angestellten Fachlektor*innen an. Durch integrierte Studiengänge im französischen, italienischen und schottischen Recht können im Ausland erbrachte Leistungen und Abschlüsse (Master, LL.M.) als Schwerpunktexamen anerkannt werden. Hinzu kommen ein studienbegleitender Magisterstudiengang, der einen Aufenthalt an einer ausländischen Partneruniversität umfasst, sowie die Möglichkeit einer deutsch-französischen Promotion. Die Mainzer Studierenden nehmen regelmäßig an internationalen Moot Courts teil.

Besonderheiten in der Ausstattung

Die Studierenden haben kostenfreien Zugang zu Beck-Online, Juris und LexisNexis.

Besonderheiten in der Forschung / Forschungsschwerpunkte

Das Schuldnerfachberatungszentrum unterstützt die rheinland-pfälzischen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen und optimiert die Beratungsarbeit durch fachnahe Begleitforschung. Das Mainzer Medieninstitut bietet zusammen mit dem Fachbereich einen postgradualen Studiengang im Medienrecht an, führt Forschungsvorhaben und Veranstaltungen zum Medienrecht durch und betreibt einen Wissenstransfer durch die Beratung von Politik, Unternehmen und Verbänden. Das Kreditrechtsinstitut bündelt Forschung und Lehre zum deutschen und internationalen Recht der Kreditwirtschaft.

Unterstützung von Unternehmensgründungen

Den Studierenden des Fachbereichs steht die Expertise der studentischen Unternehmensberatung "berater e.V." zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Forschung
Informationen zu Zulassungsbeschränkungen
Rankingergebnisse für den Standort Mainz
CHE Logo
Diese Daten stammen vom CHE-Ranking, Deutschlands größtem Hochschulranking (Datenstand 2023).

Unterstützung

Wie gut ist die Unterstützung im Studium?
Gesamtergebnis Unterstützung am Studienanfang   F
Wie sieht es mit Unterstützungmaßnahmen zu Beginn deines Studium aus?
Examensvorbereitung   F
Gibt es Angebote und Trainings zur Vorbereitung aufs Examen?

Wissenschaftsbezug

Wie viel Wissenschaft steckt in dem Studium?
Promotionen pro Professor:in   F
Wie viele Promotionen werden pro Jahr und Professor abgeschlossen?
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Du kannst diesen Studiengang mit max. 2 anderen Studiengängen dieses Fachs an anderen Hochschulen vergleichen.
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