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Studiengangsprofil

Öffentliche Verwaltung Brandenburg

Bachelor
Wildau
Dein SIT-Match
Short-Facts
  • Abschluss: Bachelor
  • Sachgebiet(e): Allgemeiner Innerer Verwaltungsdienst, Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaft
  • Regelstudienzeit: 7 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Duales Studium, Praxisintegrierend
  • Standort(e): Wildau
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Technische Hochschule Wildau
Hochschulring 1
15745 Wildau
Tel: 03375 508-300
Fax: 03375 500-324
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Öffentliche Verwaltung Brandenburg studiere?

Beim Studiengang Öffentliche Verwaltung Brandenburg an der Technische Hochschule Wildau handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Allgemeiner Innerer Verwaltungsdienst, Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaft.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 42 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Öffentliche Verwaltung Brandenburg angeboten?

Das Studium wird als duales Studium und als praxisintegrierendes Studium in Wildau angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Wildau angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Öffentliche Verwaltung Brandenburg unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Öffentliche Verwaltung Brandenburg zu studieren?

Für das Studium des Fachs Öffentliche Verwaltung Brandenburg gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzungen zur Zulassung zum Studium ergeben sich aus dem Brandenburgischen Hochschulgesetz. Es handelt sich um einen internen Studiengang der Verwaltungen des Landes Brandenburg. Das Bewerbungsverfahren auf Landes- und kommunaler Ebene unterscheidet sich. Unter folgendem Link ist die Verfahrensweise näher erläutert: https://www.th-wildau.de/studieren-weiterbilden/studiengaenge/oeffentliche-verwaltung-brandenburg/oevb-bewerber0/

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Öffentliche Verwaltung Brandenburg sind:

Schwerpunkte:
Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
01.09.2024 - 28.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen

Sommersemester
Vorlesungszeit:
01.03.2024 - 31.08.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Kann ich Öffentliche Verwaltung Brandenburg ohne Abitur studieren?

Ja, ein Studium ist an der Technische Hochschule Wildau ohne Abitur möglich.

Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?

Für Öffentliche Verwaltung Brandenburg gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.

Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?

Außerdem gilt folgendes: Maßgebend sind eine geeignete Berufsausbildung und danach mindestens 2 Jahre Berufserfahrung siehe §9 BbgHG.

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzungen zur Zulassung zum Studium ergeben sich aus dem Brandenburgischen Hochschulgesetz. Es handelt sich um einen internen Studiengang der Verwaltungen des Landes Brandenburg. Das Bewerbungsverfahren auf Landes- und kommunaler Ebene unterscheidet sich. Unter folgendem Link ist die Verfahrensweise näher erläutert: https://www.th-wildau.de/studieren-weiterbilden/studiengaenge/oeffentliche-verwaltung-brandenburg/oevb-bewerber0/
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Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
01.09.2024 - 28.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen

Sommersemester
Vorlesungszeit:
01.03.2024 - 31.08.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Sonstiges

Studieren ohne Abitur:
Studieren ohne Abitur möglich:
Ja
Zulassungsbedingungen(en):

Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung
Anmerkung:
Maßgebend sind eine geeignete Berufsausbildung und danach mindestens 2 Jahre Berufserfahrung siehe §9 BbgHG.