Rechtspfleger/ -in
- Abschluss: Diplom (FH)
- Sachgebiet(e): Rechtspflege
- Regelstudienzeit: 3 Jahre
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Duales Studium, Praxisintegrierend
- Standort(e): Starnberg
Wagmüllerstraße 20
80538 München
Tel: 089 1426750
Fax: 089 24267516
Beim Studiengang Rechtspfleger/-in an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Diplom (FH)
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Rechtspflege.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als duales Studium und als praxisintegrierendes Studium in Starnberg angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Starnberg angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Rechtspfleger/-in unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.
Für das Studium des Fachs Rechtspfleger/-in gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Das Studium setzt die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem der drei Oberlandesgerichte in Bayern (München, Nürnberg, Bamberg) voraus. Dieses weist die Beamten der Fachhochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen. Das Auswahlverfahren wird vom Bayerischen Landespersonalausschuss durchgeführt
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Das Studium setzt die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem der drei Oberlandesgerichte in Bayern (München, Nürnberg, Bamberg) voraus. Dieses weist die Beamten der Fachhochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen. Das Auswahlverfahren wird vom Bayerischen Landespersonalausschuss durchgeführt
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