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Studiengangsprofil

Rechtspfleger/ -in

Diplom (FH)
Starnberg
Dein SIT-Match
Short-Facts
  • Abschluss: Diplom (FH)
  • Sachgebiet(e): Rechtspflege
  • Regelstudienzeit: 3 Jahre
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Duales Studium, Praxisintegrierend
  • Standort(e): Starnberg
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Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
Wagmüllerstraße 20
80538 München
Tel: 089 1426750
Fax: 089 24267516
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Rechtspfleger/-in studiere?

Beim Studiengang Rechtspfleger/-in an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Diplom (FH)

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Rechtspflege.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Rechtspfleger/-in angeboten?

Das Studium wird als duales Studium und als praxisintegrierendes Studium in Starnberg angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Starnberg angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Rechtspfleger/-in unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Rechtspfleger/-in zu studieren?

Für das Studium des Fachs Rechtspfleger/-in gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Das Studium setzt die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem der drei Oberlandesgerichte in Bayern (München, Nürnberg, Bamberg) voraus. Dieses weist die Beamten der Fachhochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen. Das Auswahlverfahren wird vom Bayerischen Landespersonalausschuss durchgeführt

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Das Studium setzt die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem der drei Oberlandesgerichte in Bayern (München, Nürnberg, Bamberg) voraus. Dieses weist die Beamten der Fachhochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen. Das Auswahlverfahren wird vom Bayerischen Landespersonalausschuss durchgeführt
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Themenschwerpunkte

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Fristen & Termine

Sonstiges

Anmerkung:
Das dreijährige Studium findet im Wechsel an der Bayerischen Hochschule für den öffentlcihen Dienst, Fachbereich Rechtspflege, in Starnberg und bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in Bayern statt.