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Business Law & Compliance

Master
Mainz
Short-Facts
  • Abschluss: Master
  • Sachgebiet(e): Wirtschaftsrecht
  • Regelstudienzeit: 3 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Teilzeitstudium
  • Standort(e): Mainz
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Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule Mainz
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
Tel: 06131 628-0
Fax: 06131 628-7777
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Business Law & Compliance studiere?

Beim Studiengang Business Law & Compliance an der Hochschule Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Wirtschaftsrecht.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 18 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch und Englisch statt.

In welcher Form wird das Studium Business Law & Compliance angeboten?

Das Studium wird als Teilzeitstudium in Mainz angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Business Law & Compliance hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Business Law & Compliance zu studieren?

Für das Studium des Fachs Business Law & Compliance gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Erfolgreicher Abschluss eines rechtswissenschaftl., wirtschaftsjuristischen oder wirtschaftswissenschaftl. Hochschulstudiums. Absolventen mit einem Bachelor-Abschluss müssen mindestens 210 ECTS-Punkte nachweisen (Bewerbung mit 180 ECTS möglich) oder
- gemäß § 35 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes kann auch teilnehmen, wer die erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben hat oder
- Ausnahmefälle: Erfolgreicher Abschluss sonst. Hochschulabschluss (entsprechende juristische und sonstige entsprechende Vorkenntnisse durch einschlägige Prüfungen oder eine einschlägige Berufserfahrung)
- Nachweis einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von in der Regel mindestens einem Jahr. Der Nachweis über eine einschlägige Berufspraxis soll durch Arbeitsverträge, Zeugnisse oder Bescheinigungen des Arbeitgebers erbracht werden. Die Berufserfahrung muss nach dem ersten Abschluss gesammelt werden. Die Zeit rechnet ab der Exmatrikulation bis zum Bewerbungsschluss (15.08.).

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Business Law & Compliance sind:

Schwerpunkte:
Compliance I und II, International White-Collar-Crime & Fraud Management, Wirtschaftsstrafrecht & HR Compliance
Weitere Sprachen:
Englisch

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
Die Vorlesungszeiten in den einzelnen Studiengängen variieren. Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( www.hs-mainz.de ) im Terminplan des jeweiligen Fachbereichs.
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen

Sommersemester
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
- Erfolgreicher Abschluss eines rechtswissenschaftl., wirtschaftsjuristischen oder wirtschaftswissenschaftl. Hochschulstudiums. Absolventen mit einem Bachelor-Abschluss müssen mindestens 210 ECTS-Punkte nachweisen (Bewerbung mit 180 ECTS möglich) oder
- gemäß § 35 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes kann auch teilnehmen, wer die erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben hat oder
- Ausnahmefälle: Erfolgreicher Abschluss sonst. Hochschulabschluss (entsprechende juristische und sonstige entsprechende Vorkenntnisse durch einschlägige Prüfungen oder eine einschlägige Berufserfahrung)
- Nachweis einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von in der Regel mindestens einem Jahr. Der Nachweis über eine einschlägige Berufspraxis soll durch Arbeitsverträge, Zeugnisse oder Bescheinigungen des Arbeitgebers erbracht werden. Die Berufserfahrung muss nach dem ersten Abschluss gesammelt werden. Die Zeit rechnet ab der Exmatrikulation bis zum Bewerbungsschluss (15.08.).
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Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Compliance I und II, International White-Collar-Crime & Fraud Management, Wirtschaftsstrafrecht & HR Compliance
Weitere Sprachen:
Englisch

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
Die Vorlesungszeiten in den einzelnen Studiengängen variieren. Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( www.hs-mainz.de ) im Terminplan des jeweiligen Fachbereichs.
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
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International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
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International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen

Sommersemester
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Sonstiges

Studienbeitrag:
2500.00 EUR / Semester
Studienbeitrag (Bemerkung):
Die Studiengebühren betragen jeweils 2.500 Euro für das 1. und 2. Semester, sowie 2.000 Euro für das 3. Semester.