Universität Rostock
- Promotionsrecht: Ja
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- 1419 gegründet
- 12.814 Studierende

Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Tel: 0381 498-0
Fax: 0381 498-1107
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Die Universität Rostock gehört zu den Universitäten.
Ja, du kannst an der Universität Rostock promovieren.
Die Universität Rostock ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule. Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen in der Regel nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können wesentlich höhere Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können Stipendien darstellen.
Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
Die Universität Rostock wurde im Jahr 1419 gegründet.
Insgesamt gibt es 12814 Studierende an der Universität Rostock.
Standort dieser Hochschule ist Rostock.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 26.01.2024
- Studienanfänger:
-
01.08.2023 - 30.09.2023
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2023 - 30.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.05.2023 - 15.07.2023
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.05.2023 - 15.07.2023
- Studienanfänger:
-
01.06.2023 - 15.07.2023
- Hochschulwechsler:
-
01.06.2023 - 15.07.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.05.2023 - 15.07.2023
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.05.2023 - 15.07.2023
- Studienanfänger:
-
01.08.2023 - 30.09.2023
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2023 - 30.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.05.2023 - 15.07.2023
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.05.2023 - 15.07.2023
- Studienanfänger:
-
01.06.2023 - 15.07.2023
- Hochschulwechsler:
-
01.06.2023 - 15.07.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.05.2023 - 15.07.2023
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.05.2023 - 15.07.2023
- Vorlesungszeit:
-
03.04.2023 - 14.07.2023
- Studienanfänger:
-
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester
- Hochschulwechsler:
-
01.02.2024 - 31.03.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
- Studienanfänger:
-
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Details siehe www.uni-rostock.de >Studienplatzbewerbung
- Hochschulwechsler:
-
01.12.2023 - 15.01.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
- Studienanfänger:
-
01.02.2024 - 31.03.2024
- Hochschulwechsler:
-
01.02.2024 - 31.03.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.11.2023 - 15.01.2024
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.11.2023 - 15.01.2024
- Studienanfänger:
-
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
- Hochschulwechsler:
-
01.12.2023 - 15.01.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.

- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 26.01.2024
- Studienanfänger:
-
01.08.2023 - 30.09.2023
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2023 - 30.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.05.2023 - 15.07.2023
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.05.2023 - 15.07.2023
- Studienanfänger:
-
01.06.2023 - 15.07.2023
- Hochschulwechsler:
-
01.06.2023 - 15.07.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.05.2023 - 15.07.2023
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.05.2023 - 15.07.2023
- Studienanfänger:
-
01.08.2023 - 30.09.2023
- Hochschulwechsler:
-
01.08.2023 - 30.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.05.2023 - 15.07.2023
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.05.2023 - 15.07.2023
- Studienanfänger:
-
01.06.2023 - 15.07.2023
- Hochschulwechsler:
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01.06.2023 - 15.07.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.05.2023 - 15.07.2023
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.05.2023 - 15.07.2023
- Vorlesungszeit:
-
03.04.2023 - 14.07.2023
- Studienanfänger:
-
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester
- Hochschulwechsler:
-
01.02.2024 - 31.03.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
- Studienanfänger:
-
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Details siehe www.uni-rostock.de >Studienplatzbewerbung
- Hochschulwechsler:
-
01.12.2023 - 15.01.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
- Studienanfänger:
-
01.02.2024 - 31.03.2024
- Hochschulwechsler:
-
01.02.2024 - 31.03.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.11.2023 - 15.01.2024
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.11.2023 - 15.01.2024
- Studienanfänger:
-
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
- Hochschulwechsler:
-
01.12.2023 - 15.01.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.

