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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen

Universitäten, öffentlich-rechtlich
Aachen
Short-Facts
  • Promotionsrecht: Ja
  • Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
  • 1870 gegründet
  • 47.511 Studierende
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Templergraben 55
52062 Aachen
Tel: 0241 80-1
Fax: 0241 80-92312
Weitere Informationen / Services:
Welche Art von Hochschule ist die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen

Die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen gehört zu den Universitäten.

Kann ich an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen promovieren?

Ja, du kannst an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen promovieren.

Wer ist der Träger der Hochschule?

Die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule. Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen in der Regel nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können wesentlich höhere Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können Stipendien darstellen.

Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.

Wann wurde die Hochschule gegründet?

Die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen wurde im Jahr 1870 gegründet.

Wie viele Menschen studieren an dieser Hochschule?

Insgesamt gibt es 47511 Studierende an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen.

An welchem Ort kann ich studieren?

Standort dieser Hochschule ist Aachen.

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
10.10.2022 - 03.02.2023
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Keine Bewerbung erforderlich
International Studierende aus der Europäischen Union:
Wintersemester: 15.7.; Sommersemester: 15.1.
Für höhere Fachsemester 15.03. (Sommersemester); 15.09. (Wintersemester)
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Wintersemester: 15.7.; Sommersemester: 15.1.
Für höhere Fachsemester 15.03. (Sommersemester); 15.09. (Wintersemester)
International Studierende aus der Europäischen Union:
Wintersemester: 15.7.; Sommersemester: 15.1.
Für höhere Fachsemester 15.03. (Sommersemester); 15.09. (Wintersemester)

Sommersemester
Vorlesungszeit:
04.04.2022 - 15.07.2022
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Keine Bewerbung erforderlich
International Studierende aus der Europäischen Union:
Wintersemester: 15.7.; Sommersemester: 15.1.
Für höhere Fachsemester 15.03. (Sommersemester); 15.09. (Wintersemester)
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Wintersemester: 15.7.; Sommersemester: 15.1.
Für höhere Fachsemester 15.03. (Sommersemester); 15.09. (Wintersemester)
International Studierende aus der Europäischen Union:
Wintersemester: 15.7.; Sommersemester: 15.1.
Für höhere Fachsemester 15.03. (Sommersemester); 15.09. (Wintersemester)
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Die Hochschule im Portrait
Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
10.10.2022 - 03.02.2023
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Keine Bewerbung erforderlich
International Studierende aus der Europäischen Union:
Wintersemester: 15.7.; Sommersemester: 15.1.
Für höhere Fachsemester 15.03. (Sommersemester); 15.09. (Wintersemester)
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Wintersemester: 15.7.; Sommersemester: 15.1.
Für höhere Fachsemester 15.03. (Sommersemester); 15.09. (Wintersemester)
International Studierende aus der Europäischen Union:
Wintersemester: 15.7.; Sommersemester: 15.1.
Für höhere Fachsemester 15.03. (Sommersemester); 15.09. (Wintersemester)

Sommersemester
Vorlesungszeit:
04.04.2022 - 15.07.2022
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Keine Bewerbung erforderlich
International Studierende aus der Europäischen Union:
Wintersemester: 15.7.; Sommersemester: 15.1.
Für höhere Fachsemester 15.03. (Sommersemester); 15.09. (Wintersemester)
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Wintersemester: 15.7.; Sommersemester: 15.1.
Für höhere Fachsemester 15.03. (Sommersemester); 15.09. (Wintersemester)
International Studierende aus der Europäischen Union:
Wintersemester: 15.7.; Sommersemester: 15.1.
Für höhere Fachsemester 15.03. (Sommersemester); 15.09. (Wintersemester)
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