- Promotionsrecht: Ja
- Trägerschaft: staatlich
- 1966 gegründet
- 10.020 Studierende

Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
Tel: 07531 88-0
Fax: 07531 88-3688
Die Universität Konstanz gehört zu den Universität.
Ja, du kannst an der Universität Konstanz promovieren.
Die Universität Konstanz ist eine staatliche Hochschule. Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen in der Regel nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können wesentlich höhere Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können Stipendien darstellen.
Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
Die Universität Konstanz wurde im Jahr 1966 gegründet.
Insgesamt gibt es 10020 Studierende an der Universität Konstanz.
Standort dieser Hochschule ist Konstanz.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
23.10.2023 - 10.02.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 15.09.2023
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.07.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.09.202315.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.09.2023
- Studienanfänger:
-
Bis 15.07.2023
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.07.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.07.202315.07. für WS (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.07.202315.07. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Studienanfänger:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Hochschulwechsler:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Vorlesungszeit:
-
11.04.2023 - 22.07.2023
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15. Januar (zulassungsbeschränkte Studiengänge), 15. März (zulassungsfreie Studiengänge), sofern nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen

- Vorlesungszeit:
-
23.10.2023 - 10.02.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 15.09.2023
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.07.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.09.202315.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.09.2023
- Studienanfänger:
-
Bis 15.07.2023
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.07.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.07.202315.07. für WS (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.07.202315.07. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Studienanfänger:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Hochschulwechsler:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Vorlesungszeit:
-
11.04.2023 - 22.07.2023
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15. Januar (zulassungsbeschränkte Studiengänge), 15. März (zulassungsfreie Studiengänge), sofern nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
