weißensee kunsthochschule berlin
- Promotionsrecht: Nein
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- 1946 gegründet
- 833 Studierende

Studiengänge der weißensee kunsthochschule berlin
Bühringstraße 20
13086 Berlin
Tel: 030 47705-0
Fax: 030 47705-290
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Die weißensee kunsthochschule berlin ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule.
HeyStudium erklärt: Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird durch die öffentliche Hand (Bund und Länder) finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können zusätzlich Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können zum Beispiel Stipendien darstellen. Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
- Vorlesungszeit:
-
01.10.2025 - 15.02.2026
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Bewerbungszeiträume für Hochschulwechseler_innen (mind. 2 absolvierte Semester im gleichartigen Studiengang):
Für das Sommersemester: 01. Dezember - 2. Januar
Für das Wintersemester: 01. Mai - 31. Mai
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- Vorlesungszeit:
-
01.10.2025 - 15.02.2026
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Bewerbungszeiträume für Hochschulwechseler_innen (mind. 2 absolvierte Semester im gleichartigen Studiengang):
Für das Sommersemester: 01. Dezember - 2. Januar
Für das Wintersemester: 01. Mai - 31. Mai
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
