weißensee kunsthochschule berlin
- Promotionsrecht: Nein
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- 1946 gegründet
- 823 Studierende
Bühringstraße 20
13086 Berlin
Tel: 030 47705-0
Fax: 030 47705-290
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Die weißensee kunsthochschule berlin gehört zu den Künstlerische Hochschulen.
Nein, du kannst an der weißensee kunsthochschule berlin nicht promovieren.
Die weißensee kunsthochschule berlin ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule. Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen in der Regel nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können wesentlich höhere Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können Stipendien darstellen.
Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
Die weißensee kunsthochschule berlin wurde im Jahr 1946 gegründet.
Insgesamt gibt es 823 Studierende an der weißensee kunsthochschule berlin.
Standort dieser Hochschule ist Berlin.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
09.04.2018 - 13.07.2018
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Bewerbungszeiträume:
Für das Sommersemester: 01. Dezember - 2. Januar
Für das Wintersemester: 01. Mai - 31. Mai
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Bewerbungszeiträume:
Für das Sommersemester: 01. Dezember - 2. Januar
Für das Wintersemester: 01. Mai - 31. Mai
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Bewerbungszeiträume:
Für das Sommersemester: 01. Dezember - 2. Januar
Für das Wintersemester: 01. Mai - 31. Mai
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Bewerbungszeiträume:
Für das Sommersemester: 01. Dezember - 2. Januar
Für das Wintersemester: 01. Mai - 31. Mai
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- Vorlesungszeit:
-
09.04.2018 - 13.07.2018
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Bewerbungszeiträume:
Für das Sommersemester: 01. Dezember - 2. Januar
Für das Wintersemester: 01. Mai - 31. Mai
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Bewerbungszeiträume:
Für das Sommersemester: 01. Dezember - 2. Januar
Für das Wintersemester: 01. Mai - 31. Mai
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Bewerbungszeiträume:
Für das Sommersemester: 01. Dezember - 2. Januar
Für das Wintersemester: 01. Mai - 31. Mai
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Bewerbungszeiträume:
Für das Sommersemester: 01. Dezember - 2. Januar
Für das Wintersemester: 01. Mai - 31. Mai
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Keine Sonderregelung. Siehe allgemeine Fristenregelung