Universität Regensburg
- Promotionsrecht: Ja
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- 1962 gegründet
- 20.699 Studierende

Universitätsstraße 31
93053 Regensburg
Tel: 0941 943-01
Fax: 0941 943-2305
Die Universität Regensburg gehört zu den Universitäten.
Ja, du kannst an der Universität Regensburg promovieren.
Die Universität Regensburg ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule. Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen in der Regel nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können wesentlich höhere Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können Stipendien darstellen.
Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
Die Universität Regensburg wurde im Jahr 1962 gegründet.
Insgesamt gibt es 20699 Studierende an der Universität Regensburg.
Standort dieser Hochschule ist Regensburg.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
17.10.2022 - 10.02.2023Vorlesungsfrei am: 1.11.2022 und in der Zeit 24.12.2022 bis 6.1.2023
- Studienanfänger:
-
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2022
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2022
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
- Hochschulwechsler:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Studienanfänger:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
- Hochschulwechsler:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Vorlesungszeit:
-
25.04.2022 - 29.07.2022
- Studienanfänger:
-
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren.
Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen.
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Siehe oben
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Siehe oben
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
Siehe oben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Siehe oben
Informationen für Studienbewer: innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Studienanfänger:
-
Derzeit keine weiterführenden Studiengänge (Master) mit örtlicher Zulassungsbeschränkung.
Allerdings Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen, wobei hierfür separate Fristen gelten! Diese sind der Webseiten des jeweiligen Studiengangs und den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Hochschulwechsler:
-
Derzeit keine weiterführenden Studiengänge (Master) mit örtlicher Zulassungsbeschränkung.
Allerdings Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen, wobei hierfür separate Fristen gelten! Diese sind der Webseiten des jeweiligen Studiengangs und den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Derzeit keine weiterführenden Studiengänge (Master) mit örtlicher Zulassungsbeschränkung.
Allerdings Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen, wobei hierfür separate Fristen gelten! Diese sind der Webseiten des jeweiligen Studiengangs und den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

- Vorlesungszeit:
-
17.10.2022 - 10.02.2023Vorlesungsfrei am: 1.11.2022 und in der Zeit 24.12.2022 bis 6.1.2023
- Studienanfänger:
-
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2022
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2022
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
- Hochschulwechsler:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Studienanfänger:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
- Hochschulwechsler:
-
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Vorlesungszeit:
-
25.04.2022 - 29.07.2022
- Studienanfänger:
-
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren.
Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen.
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Siehe oben
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Siehe oben
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- Hochschulwechsler:
-
Siehe oben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Siehe oben
Informationen für Studienbewer: innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Studienanfänger:
-
Derzeit keine weiterführenden Studiengänge (Master) mit örtlicher Zulassungsbeschränkung.
Allerdings Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen, wobei hierfür separate Fristen gelten! Diese sind der Webseiten des jeweiligen Studiengangs und den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- Hochschulwechsler:
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Derzeit keine weiterführenden Studiengänge (Master) mit örtlicher Zulassungsbeschränkung.
Allerdings Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen, wobei hierfür separate Fristen gelten! Diese sind der Webseiten des jeweiligen Studiengangs und den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Derzeit keine weiterführenden Studiengänge (Master) mit örtlicher Zulassungsbeschränkung.
Allerdings Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen, wobei hierfür separate Fristen gelten! Diese sind der Webseiten des jeweiligen Studiengangs und den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
