Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
- Promotionsrecht: Nein
- Trägerschaft: kirchlich, staatlich anerkannt
- 2000 gegründet
- 26 Studierende

Hochschule im Fokus
Wilhelminenstraße 9
95444 Bayreuth
Tel: 0921 75934-17
Fax: 0921 7593436
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Die Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gehört zu den Künstlerische Hochschulen.
Nein, du kannst an der Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern nicht promovieren.
Die Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist eine kirchliche (staatlich anerkannte) Hochschule. Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen in der Regel nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können wesentlich höhere Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können Stipendien darstellen.
Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
Die Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern wurde im Jahr 2000 gegründet.
Insgesamt gibt es 26 Studierende an der Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
18.10.2021 - 18.02.2022
- Studienanfänger:
-
1.6.2021
- Hochschulwechsler:
-
bis zum 1.6.2021
- Studienanfänger:
-
1.2.2019
- Hochschulwechsler:
-
bis zum 15.03.2019
- Vorlesungszeit:
-
18.10.2021 - 18.02.2022
- Studienanfänger:
-
1.6.2021
- Hochschulwechsler:
-
bis zum 1.6.2021
- Studienanfänger:
-
1.2.2019
- Hochschulwechsler:
-
bis zum 15.03.2019
