Europa-Universität Flensburg
- Promotionsrecht: Ja
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- 1946 gegründet
- 5.998 Studierende
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Auf dem Campus 1
24943 Flensburg
Tel: 0461 805-2800
Fax: 0461 805-2144
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Die Europa-Universität Flensburg ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule.
HeyStudium erklärt: Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird durch die öffentliche Hand (Bund und Länder) finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können zusätzlich Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können zum Beispiel Stipendien darstellen. Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
- Vorlesungszeit:
-
09.09.2024 - 10.01.2025Herbstsemester
An der Europa-Universität Flensburg gelten besondere Semesterzeiten: Die Vorlesungszeiten beginnen bereits im September (Herbstsemester) bzw. März (Frühjahrssemester)
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
10.03.2025 - 04.07.2025Frühjahrssemester
An der Europa-Universität Flensburg gelten besondere Semesterzeiten: Die Vorlesungszeiten beginnen bereits im September (Herbstsemester) bzw. März (Frühjahrssemester).
- Hochschulwechsler:
-
15.12.2024 - 31.01.2025nur 2. , 4. und 6. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.12.2023 - 31.12.2024wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.12.2024 - 31.01.2025
- Hochschulwechsler:
-
15.12.2024 - 31.01.2025nur 2. , 4. und 6. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.12.2024 - 31.01.2025wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.12.2024 - 31.01.2025International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Hochschulwechsler:
-
15.12.2024 - 31.01.2025nur 2. und 4. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.12.2024 - 31.01.2025wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.12.2024 - 31.01.2025International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Hochschulwechsler:
-
15.12.2024 - 31.01.2025nur 2. und 4. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.12.2024 - 31.01.2025wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.12.2024 - 31.01.2025International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
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- Vorlesungszeit:
-
09.09.2024 - 10.01.2025Herbstsemester
An der Europa-Universität Flensburg gelten besondere Semesterzeiten: Die Vorlesungszeiten beginnen bereits im September (Herbstsemester) bzw. März (Frühjahrssemester)
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
10.03.2025 - 04.07.2025Frühjahrssemester
An der Europa-Universität Flensburg gelten besondere Semesterzeiten: Die Vorlesungszeiten beginnen bereits im September (Herbstsemester) bzw. März (Frühjahrssemester).
- Hochschulwechsler:
-
15.12.2024 - 31.01.2025nur 2. , 4. und 6. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.12.2023 - 31.12.2024wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.12.2024 - 31.01.2025
- Hochschulwechsler:
-
15.12.2024 - 31.01.2025nur 2. , 4. und 6. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.12.2024 - 31.01.2025wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.12.2024 - 31.01.2025International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Hochschulwechsler:
-
15.12.2024 - 31.01.2025nur 2. und 4. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.12.2024 - 31.01.2025wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.12.2024 - 31.01.2025International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Hochschulwechsler:
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15.12.2024 - 31.01.2025nur 2. und 4. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.12.2024 - 31.01.2025wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.12.2024 - 31.01.2025International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
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