Europa-Universität Flensburg
- Promotionsrecht: Ja
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- 1946 gegründet
- 6.256 Studierende

Auf dem Campus 1
24943 Flensburg
Tel: 0461 805-2800
Fax: 0461 805-2144
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Die Europa-Universität Flensburg gehört zu den Universitäten.
Ja, du kannst an der Europa-Universität Flensburg promovieren.
Die Europa-Universität Flensburg ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule. Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen in der Regel nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können wesentlich höhere Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können Stipendien darstellen.
Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
Die Europa-Universität Flensburg wurde im Jahr 1946 gegründet.
Insgesamt gibt es 6256 Studierende an der Europa-Universität Flensburg.
Standort dieser Hochschule ist Flensburg.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
11.09.2023 - 12.01.2024Herbstsemester
An der Europa-Universität Flensburg gelten besondere Semesterzeiten: Die Vorlesungszeiten beginnen bereits im September (Herbstsemester) bzw. März (Frühjahrssemester)
- Studienanfänger:
-
15.05.2023 - 15.07.2023Die Bewerbungsfrist für "Altabiturientinnen und -abiturienten" (das sind diejenigen, die ihr Abitur oder andere Hochschulzugangsberechtigung bereits im Vorjahr erworben haben) endet schon am 21.06.
- Hochschulwechsler:
-
15.05.2023 - 15.07.2023für das 3. und 5. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.05.2023 - 15.07.2023wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.05.2023 - 15.07.2023International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Studienanfänger:
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15.05.2023 - 15.07.2023Die Bewerbungsfrist für "Altabiturientinnen und -abiturienten" (das sind diejenigen, die ihr Abitur oder andere Hochschulzugangsberechtigung bereits im Vorjahr erworben haben) endet schon am 21.06.
- Hochschulwechsler:
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15.05.2023 - 15.07.2023für das 3. und 5. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.05.2023 - 15.07.2023wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.05.2023 - 15.07.2023International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Studienanfänger:
-
15.05.2023 - 15.07.2023für das 1. Fachsemester
- Hochschulwechsler:
-
15.05.2023 - 15.07.2023für das 3. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.05.2023 - 15.07.2023wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.05.2023 - 15.07.2023International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Studienanfänger:
-
15.05.2023 - 15.07.2023für 1. Fachsemester
- Hochschulwechsler:
-
15.05.2023 - 15.07.2023für 3. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.05.2023 - 15.07.2023wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.05.2023 - 15.07.2023International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Vorlesungszeit:
-
13.03.2023 - 07.07.2023Frühjahrssemester
An der Europa-Universität Flensburg gelten besondere Semesterzeiten: Die Vorlesungszeiten beginnen bereits im September (Herbstsemester) bzw. März (Frühjahrssemester).
- Hochschulwechsler:
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15.12.2023 - 31.01.2024nur 2. , 4. und 6. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.12.2022 - 31.12.2023wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.12.2023 - 31.01.2024
- Hochschulwechsler:
-
15.12.2023 - 31.01.2024nur 2. , 4. und 6. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.12.2023 - 31.01.2024wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.12.2023 - 31.01.2024International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Hochschulwechsler:
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15.12.2023 - 31.01.2024nur 2. und 4. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.12.2023 - 31.01.2024wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.12.2023 - 31.01.2024International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Hochschulwechsler:
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15.12.2023 - 31.01.2024nur 2. und 4. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.12.2023 - 31.01.2024wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.12.2023 - 31.01.2024International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.

- Vorlesungszeit:
-
11.09.2023 - 12.01.2024Herbstsemester
An der Europa-Universität Flensburg gelten besondere Semesterzeiten: Die Vorlesungszeiten beginnen bereits im September (Herbstsemester) bzw. März (Frühjahrssemester)
- Studienanfänger:
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15.05.2023 - 15.07.2023Die Bewerbungsfrist für "Altabiturientinnen und -abiturienten" (das sind diejenigen, die ihr Abitur oder andere Hochschulzugangsberechtigung bereits im Vorjahr erworben haben) endet schon am 21.06.
- Hochschulwechsler:
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15.05.2023 - 15.07.2023für das 3. und 5. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.05.2023 - 15.07.2023wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.05.2023 - 15.07.2023International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Studienanfänger:
-
15.05.2023 - 15.07.2023Die Bewerbungsfrist für "Altabiturientinnen und -abiturienten" (das sind diejenigen, die ihr Abitur oder andere Hochschulzugangsberechtigung bereits im Vorjahr erworben haben) endet schon am 21.06.
- Hochschulwechsler:
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15.05.2023 - 15.07.2023für das 3. und 5. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.05.2023 - 15.07.2023wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.05.2023 - 15.07.2023International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Studienanfänger:
-
15.05.2023 - 15.07.2023für das 1. Fachsemester
- Hochschulwechsler:
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15.05.2023 - 15.07.2023für das 3. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.05.2023 - 15.07.2023wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.05.2023 - 15.07.2023International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Studienanfänger:
-
15.05.2023 - 15.07.2023für 1. Fachsemester
- Hochschulwechsler:
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15.05.2023 - 15.07.2023für 3. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.05.2023 - 15.07.2023wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.05.2023 - 15.07.2023International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Vorlesungszeit:
-
13.03.2023 - 07.07.2023Frühjahrssemester
An der Europa-Universität Flensburg gelten besondere Semesterzeiten: Die Vorlesungszeiten beginnen bereits im September (Herbstsemester) bzw. März (Frühjahrssemester).
- Hochschulwechsler:
-
15.12.2023 - 31.01.2024nur 2. , 4. und 6. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.12.2022 - 31.12.2023wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.12.2023 - 31.01.2024
- Hochschulwechsler:
-
15.12.2023 - 31.01.2024nur 2. , 4. und 6. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.12.2023 - 31.01.2024wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.12.2023 - 31.01.2024International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Hochschulwechsler:
-
15.12.2023 - 31.01.2024nur 2. und 4. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.12.2023 - 31.01.2024wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.12.2023 - 31.01.2024International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Hochschulwechsler:
-
15.12.2023 - 31.01.2024nur 2. und 4. Fachsemester
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.12.2023 - 31.01.2024wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.12.2023 - 31.01.2024International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.

