So verpasst du keine Deadline


findest du im ZEIT Studienführer.
Wann kann ich den Bafög-Antrag stellen?
Bafög wird frühestens ab dem Monat deiner Antragstellung gezahlt. Beantrage die Förderung sofort beim Studierendenwerk, sobald du eine Zusage für einen Studienplatz bekommen hast. Wenn du noch nicht alle Unterlagen beisammenhast, ist das kein Problem: Teile dem Bafög-Amt schriftlich mit, dass du Bafög beantragst, wo du welches Fach studieren wirst und unter welcher Anschrift man dich erreicht. Unterschrift nicht vergessen! Damit ist die Frist gewahrt.
Die ausgefüllten Formulare und Anlagen, beispielsweise den Steuerbescheid deiner Eltern, musst du dann nachreichen. Die Studierendenwerke raten, Bafög digital über ihr kostenloses Portal BaföG Digital zu beantragen. Über einen vollständigen Antrag sollte in sechs bis acht Wochen entschieden sein. Wenn Angaben oder Unterlagen fehlen, können auch mal mehr als drei Monate vergehen, bis das Geld auf deinem Konto landet. Bafög wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Du musst den Antrag also erneuern, bevor die Förderung ausläuft.
Wann kümmere ich mich am besten um Wohnheim oder WG?
Die Fristen der Wohnheime unterscheiden sich je nach Studierendenwerk. In München kannst du dich ab Mitte Mai um einen Platz für das folgende Wintersemester bewerben, ab Mitte November für das Sommersemester. In Halle enden die Fristen Ende August und Mitte Februar. Bei manchen Werken musst du bereits bei der Bewerbung eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen und den Semesterbetrag bezahlt haben, bei anderen kannst du die Bescheinigung nachreichen. Mancherorts werden die Plätze chronologisch nach Eingang der Bewerbungen vergeben, anderswo nach anderen Verfahren, etwa per Los. Mach dich schlau!
Vergleichsweise schnell dreht der WG-Markt. Annegret Mülbaier von der Vermittlungsplattform WG-Gesucht.de sagt: „Studierende sollten etwa vier bis sechs Wochen vor ihrem gewünschten Einzugsdatum mit der Suche nach einem WG-Zimmer beginnen.“
Das Studierendenwerk empfiehlt, sich mindestens zwei bis drei Monate im Voraus um einen Wohnheimplatz zu kümmern.
Wann ist Bewerbungsschluss fürs Auslandssemester?
Das International Office und die Fachkoordinatoren deiner Hochschule beraten dich zu Zielhochschulen und Bewerbungsfristen. Je nach Hochschule kann die Dauer der Bewerbungsphase, zum Beispiel für eine Erasmus-Förderung, um einige Wochen oder auch Monate variieren. An manchen Hochschulen legt sogar jedes Institut und jeder Fachbereich eigene Fristen fest. Zur Orientierung: Der Bewerbungsschluss für eine Förderung im Wintersemester 2025/26 lag häufig zwischen Dezember 2024 und Februar 2025.
„Am besten beginnt man etwa ein Jahr vor dem gewünschten Auslandsaufenthalt, sich über Bewerbungsfristen zu informieren“, empfiehlt Agnes Schulze-von Laszewski vom Deutschen Akademischen Austauschdienst. Aber auch wenn man später dran sei, lohne es, nachzufragen: „Manchmal gibt es aufgrund von Rücktritten noch kurzfristig freie Plätze.“
Auch ein Praktikum im Ausland kann dann eine Alternative zum Auslandssemester bieten: Für Praktika sind die Fristen nämlich häufig flexibler.
Wann sollte ich anfangen, mich nach Stipendien umzusehen?
In Deutschland gibt es unzählige Stipendien. Die Bewerbungsfristen variieren, auch die Voraussetzungen für eine Förderung unterscheiden sich. Nicht immer kommt es in erster Linie auf die Noten an. Die verlässlichsten Auskünfte bekommst du direkt bei den Stipendiengebern.
Mit der Suche nach einem passenden Stipendium für die Uni kannst du schon im letzten Schuljahr beginnen. Bei der Studienstiftung des deutschen Volkes, Deutschlands größtem Begabtenförderungswerk, kannst du dich im ersten oder zweiten Semester zum Auswahltest anmelden. Die Anmeldephase beginnt oft im Januar, Details findest du auf studienstiftung.de. Ab dem dritten Semester muss man vorgeschlagen werden.
Für andere Stipendien kannst du dich auch in höheren Semestern noch bewerben, zum Beispiel fürs Deutschlandstipendium, das über die Hochschulen vergeben wird. Sie legen auch die Fristen fest. Um die Bewerbung zu schreiben und alle Unterlagen zusammenzustellen, solltest du einige Wochen einplanen.
Wie lange bin ich bei meinen Eltern mitversichert?
Studierende sind in der Regel kostenlos bei ihren Eltern mitversichert. In der gesetzlichen Krankenversicherung geht das bis zum 25. Geburtstag, zuzüglich der Dauer von Wehr- oder Freiwilligendienst. Man kann aber aus der Familienversicherung herausfallen, etwa wenn man im Nebenjob zu viel verdient. Nähere Informationen gibt es bei den Verbraucherzentralen.
Sobald du nicht mehr über deine Eltern versichert bist, musst du dich selbst in der studentischen Krankenversicherung versichern. Das geht, solange du weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitest und kostet 83 Euro monatlich (Stand: März 2025), hinzu kommen der Zusatzbeitrag der Kasse und der Beitrag zur Pflegeversicherung. Bist du privat krankenversichert und möchtest das bleiben, kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Den Antrag musst du spätestens drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht stellen. Umentscheiden kannst du dich danach meist nicht mehr. Fürs Auslandsstudium brauchst du oft eine Auslandskrankenversicherung.

