Zweitwohnsitz als Student: Wichtige Informationen und Tipps

Muss ich mich überhaupt ummelden?
Wenn du dich fragst, ob eine Ummeldung am neuen Wohnort notwendig ist, lautet die Antwort darauf ganz klar: Ja, auch als Student musst du dich ummelden. In Deutschland besteht laut Meldegesetz eine Meldepflicht, die besagt, dass sich jeder, der umzieht, innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden muss. Dies gilt auch für Studierende, die an einen neuen Studienort ziehen. Die Ummeldung ist also tatsächlich Pflicht. Das Nichtanmelden eines neuen Wohnsitzes ist entsprechend illegal und kann rechtliche Konsequenzen haben. Es können Bußgelder verhängt werden, und es kann zu Schwierigkeiten bei behördlichen Angelegenheiten kommen, wenn dein Wohnsitz nicht korrekt gemeldet ist. Du hast jedoch die Wahl zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz – dazu gleich mehr.
Vorteile der Ummeldung
Unabhängig von Erst- oder Zweitwohnsitz hat erst mal eine Anmeldung deines Wohnsitzes einige praktische Vorteile. Zu den Hauptvorteilen gehören die postalische Erreichbarkeit und dein Versicherungsschutz.
Postzustellung und Erreichbarkeit
Ein korrekt gemeldeter Wohnsitz stellt sicher, dass du amtliche Post, wie z. B. Wahlbenachrichtigungen, Steuerbescheide oder andere wichtige Dokumente, zuverlässig und rechtzeitig erhältst. Das ist besonders wichtig, wenn du Bafög-Anträge stellst oder andere behördliche Leistungen in Anspruch nehmen willst.
Versicherungsschutz
Ein weiterer Vorteil ist der Versicherungsschutz. Viele Versicherungen setzen voraus, dass der Wohnsitz korrekt gemeldet ist. Dies betrifft unter anderem die Haftpflicht- und Hausratversicherung.
Begrüßungsgeld
In einigen Städten bekommst du als Student:in sogar ein Willkommensgeschenk in Form von Geld. Bis zu 500 Euro Begrüßungsgeld pro Person zahlen die Städte für die erfolgreiche Ummeldung aus. Voraussetzung ist allerdings die Anmeldung des Hauptwohnsitzes.
Haupt- oder Zweitwohnsitz: Was ist der Unterschied?
Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem du dich überwiegend aufhältst und wo dein Lebensmittelpunkt ist. Ein Zweitwohnsitz ist jeder weitere Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz. Zweitwohnsitze kann es also auch mehrfach geben bzw. werden sie der Zahlenreihe nach fortgeführt.
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Hauptwohnsitz:
Du musst deinen Hauptwohnsitz ummelden, wenn du deinen Lebensmittelpunkt an den neuen Wohnort verlegst. Was den Lebensmittelpunkt ausmacht, hängt stark von deiner eigenen Auslegung ab. Generell kannst du dich daran orientieren, wo du die meiste Zeit im Jahr verbringst.Die Ummeldung deines Hauptwohnsitzes hat übrigens auch Auswirkungen auf das Wahlrecht, da du in dem Bezirk wahlberechtigt bist, in dem dein Hauptwohnsitz gemeldet ist. -
Zweitwohnsitz:
Wenn du deinen Lebensmittelpunkt weiterhin bei deinen Eltern oder an einem anderen Ort behältst, meldest du den neuen Wohnort als Zweitwohnsitz an. Dies kann Auswirkungen auf die Zweitwohnungssteuer haben, die in vielen Städten erhoben wird.
Was bedeutet Zweitwohnungssteuer bzw. Zweitwohnsitzsteuer?
Die Zweitwohnungssteuer, auch Zweitwohnsitzsteuer genannt, ist eine kommunale Abgabe, die von Städten und Gemeinden in Deutschland auf das Beziehen einer Zweitwohnung erhoben wird. Diese Steuer wird zusätzlich zur Miete und den Nebenkosten fällig und variiert je nach Stadt oder Gemeinde. Diese Mittel können für Infrastruktur, öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen verwendet werden. Leider sind auch Studierende von dieser Zweitwohnsitzsteuer nicht befreit.
Info: Anstatt Studierende mit einem Willkommensgeld zur Ummeldung ihres Hauptwohnsitzes zu locken, fahren viele Uni-Städte mittlerweile den Ansatz der Zweitwohnungssteuer. Informiere dich also am besten schon vor deinem Umzug, welches Modell deine zukünftige Studi-Heimat umsetzt.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer?
Die Höhe der Steuer wird in der Regel als Prozentsatz der Jahreskaltmiete berechnet. Typische Sätze liegen zwischen 5 und 15 Prozent der Jahreskaltmiete. In einigen Städten gibt es Ausnahmen oder Ermäßigungen für Schüler und Studierende, die eine Zweitwohnung am Studienort haben.
Beispielrechnung:
- Monatskaltmiete: 500 Euro
- Jahreskaltmiete: 500 Euro x 12 Monate = 6.000 Euro
- Zweitwohnungssteuer (z. B. 15 %): 6000 Euro x 15 % = 900 Euro jährlich
Zweitwohnsitz oder Erstwohnsitz: Welche Möglichkeiten habe ich?
Die Entscheidung, wo der Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann durch die Zweitwohnungssteuer beeinflusst werden.
Szenario 1: Zweitwohnsitz am Hochschulort, Erstwohnsitz zu Hause
Entfällt die Zweitwohnsitzsteuer an deinem Studi-Ort, ist es in der Regel besser, den Zweitwohnsitz dort anzumelden und den Erstwohnsitz bei deinen Eltern zu belassen. Insbesondere bei Versicherungskosten kannst du so Geld sparen. Bei den Haftpflicht- und Krankenversicherungen kannst du häufig bis zum 25. Lebensjahr über deine Eltern mitversichert bleiben. In Bezug auf den organisatorischen Aufwand ist es sinnvoll, dein ursprüngliches Zuhause als Erstwohnsitz für die Zeit des Studiums beizubehalten. So musst du bei einem Umzug während des Studiums nicht immer die Adresse bei allen Abonnements ändern. Wenn du deine WG oder Studierendenwohnung öfter wechselst, musst du nur den Zweitwohnsitz behördlich ummelden. Alle Versicherungen, Streaminganbieter und Co. laufen aber weiterhin über den Erstwohnsitz. Das spart Zeit und Nerven.
Szenario 2: Zweitwohnsitz zu Hause, Erstwohnsitz am Hochschulort
Du kannst auch dein Elternhaus zum Zweitwohnsitz ummelden. Aber in welchem Fall ist das sinnvoll? Würde dein Studi-Ort die Zweitwohnungssteuer einfordern, solltest du dort deinen Erstwohnsitz anmelden und stattdessen dein ursprüngliches Zuhause als Zweitwohnsitz. Das ist natürlich nur dann besonders sinnvoll, wenn am Ort deines Elternhauses keine Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Diese würdest du in dem Szenario sparen.
Good to know: Theoretisch bist du verpflichtet, dort deinen Erstwohnsitz zu melden, wo dein Lebensmittelpunkt ist. Allerdings kann das bei Studierenden etwas freier ausgelegt werden, denn: Zum Studieren bist du am Hochschulort, aber Lebensmittelpunkt kann trotzdem weiterhin dein Elternhaus sein, auch wenn du das Studium in Vollzeit ausführst. Der Begriff Lebensmittelpunkt lässt sich im Uni-Alltag flexibler betrachten.
Rundfunkgebühr GEZ für Studenten mit Zweitwohnsitz
Mit der Ummeldung ist auch die Anmeldung beim Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) verbunden. Jeder Haushalt ist verpflichtet, diesen Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob Rundfunkgeräte genutzt werden oder nicht. Studierende, die Bafög erhalten und nicht bei den Eltern wohnen, können unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung beantragen. Bei einem Zweitwohnsitz muss jedoch auch für diesen eine Gebühr entrichtet werden, es sei denn, es wird eine Befreiung gewährt. Wenn deine Studi-Wohnung dein Zweitwohnsitz ist, kannst du dich also vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Idee dahinter ist, dass du nicht doppelt zahlst, wenn du in deinem Erstwohnsitz gemeldet bist und dich dort an den Gebühren beteiligst. Die GEZ-Befreiung gilt übrigens auch für Ehepartner, aber nicht für WG-Mitbewohner.
Kindergeld: Anspruch trotz Zweitwohnsitz?
Die Ummeldung hat auch Auswirkungen auf das Kindergeld. Solange der Hauptwohnsitz bei den Eltern bleibt, bleibt in der Regel auch der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Eine Ummeldung als Hauptwohnsitz an den Studienort kann jedoch dazu führen, dass der Kindergeldanspruch überprüft wird. Es ist daher ratsam, die Familienkasse über die neue Wohnsituation zu informieren und sicherzustellen, dass alle Unterlagen korrekt sind. Wenn dein Uni-Ort dein Zweitwohnsitz ist, fällt die Überprüfung entsprechend weg.
Kann ich die Zweitwohnungssteuer umgehen?
Zur Vermeidung der Steuer kannst du dich theoretisch für einen Studienort entscheiden, an dem keine Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Das ist in der Realität jedoch keine wirkliche Lösung, denn du möchtest deinen Studienort sicher aufgrund anderer Kriterien auswählen. Sollte deine Entscheidung auf eine Stadt gefallen sein, in der Zweitwohnungssteuer gezahlt werden muss, solltest du dort deinen Erstwohnsitz anmelden. Sich gegen den Steuerbescheid zur Wehr zu setzen und Einspruch einzulegen, hat in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg. Denn nach Rechtsprechung müssen auch Studierende Zweitwohnungssteuer zahlen.
Fazit
Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Abgabe, die auf das Halten einer zweiten Wohnung neben dem Hauptwohnsitz erhoben wird. Die Höhe der Steuer variiert je nach Stadt oder Gemeinde. Es gibt einige Ausnahmen und Befreiungen, die je nach persönlicher Situation und kommunaler Regelung in Anspruch genommen werden können. Um den Aufwand sowohl auf der bürokratischen als auch der finanziellen Seite möglichst gering zu halten, ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren. Komplett vermeiden lässt sich ein gewisser Verwaltungsaufwand bei einem Umzug jedoch nicht.
