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Studiengangsprofil

Berufspädagogik

Master of Education (M.Ed.)
Rostock
Short-Facts
  • Abschluss: Master of Education (M.Ed.)
  • Sachgebiet(e): Agrarwirtschaft (Lehramt), Elektrotechnik (Lehramt), Informationstechnik (Lehramt), Metalltechnik, Maschinenbau (Lehramt)
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Rostock
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Hochschulstandort
Universität Rostock
Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Tel: 0381 498-0
Fax: 0381 498-1107
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Berufspädagogik studiere?

Beim Studiengang Berufspädagogik an der Universität Rostock handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Education (M.Ed.)

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Agrarwirtschaft (Lehramt), Elektrotechnik (Lehramt), Informationstechnik (Lehramt), Metalltechnik, Maschinenbau (Lehramt).

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Berufspädagogik angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Rostock angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Rostock angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Berufspädagogik hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Berufspädagogik zu studieren?

Für das Studium des Fachs Berufspädagogik gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Es müssen ein erstes berufsqualifizierendes Studium mit 180 LP oder äquivalente Qualifikationen vorliegen, die mindestens erforderlichen Studienanteile umfassen:

84 LP in der gewählten beruflichen Fachrichtung inklusive 6 LP Fachdidaktik
36 LP in dem gewählten allgemeinbildenden Fach inklusive 6 LP Fachdidaktik
30 LP Berufspädagogik inklusive vierwöchigem Berufs-/Orientierungspraktikum
10 LP Abschlussarbeit
Maximal 12 LP der aufgezählten Voraussetzungen können noch zu Beginn des Masterstudiums nachgeholt werden.

Außerdem müssen fachbezogene Berufserfahrungen von mindestens sechs Monaten Dauer oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung vorliegen.

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Berufspädagogik sind:

Lehramtsbefähigender Master für:
  • Sekundarstufe II (bis Klasse 11) oder das Gymnasium
  • Berufliche Schulen
  • Alle Stufen, Schulformen

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
14.10.2024 - 31.01.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 30.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.08.2024 - 30.09.2024
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 30.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024

Sommersemester
Vorlesungszeit:
08.04.2024 - 19.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester
Hochschulwechsler:
01.02.2025 - 31.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Details siehe www.uni-rostock.de >Studienplatzbewerbung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.02.2025 - 31.03.2025
Hochschulwechsler:
01.02.2025 - 31.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.11.2024 - 15.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
International Studierende aus der Europäischen Union:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
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Kann ich Berufspädagogik ohne Abitur studieren?

Ja, ein Studium ist an der Universität Rostock ohne Abitur möglich.

Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?

Für Berufspädagogik gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung.

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Es müssen ein erstes berufsqualifizierendes Studium mit 180 LP oder äquivalente Qualifikationen vorliegen, die mindestens erforderlichen Studienanteile umfassen:

84 LP in der gewählten beruflichen Fachrichtung inklusive 6 LP Fachdidaktik
36 LP in dem gewählten allgemeinbildenden Fach inklusive 6 LP Fachdidaktik
30 LP Berufspädagogik inklusive vierwöchigem Berufs-/Orientierungspraktikum
10 LP Abschlussarbeit
Maximal 12 LP der aufgezählten Voraussetzungen können noch zu Beginn des Masterstudiums nachgeholt werden.

Außerdem müssen fachbezogene Berufserfahrungen von mindestens sechs Monaten Dauer oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung vorliegen.
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Themenschwerpunkte

Lehramtsbefähigender Master für:
  • Sekundarstufe II (bis Klasse 11) oder das Gymnasium
  • Berufliche Schulen
  • Alle Stufen, Schulformen

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
14.10.2024 - 31.01.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 30.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.08.2024 - 30.09.2024
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 30.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024

Sommersemester
Vorlesungszeit:
08.04.2024 - 19.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester
Hochschulwechsler:
01.02.2025 - 31.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Details siehe www.uni-rostock.de >Studienplatzbewerbung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.02.2025 - 31.03.2025
Hochschulwechsler:
01.02.2025 - 31.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.11.2024 - 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.11.2024 - 15.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
International Studierende aus der Europäischen Union:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen ist ein Studienbeginn im 1. Fachsemester nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de > Internationale Studieninteressierte.
HRK Logo
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Sonstiges

Studienbeitrag (Bemerkung):
keine Studiengebühren
Studieren ohne Abitur:
Studieren ohne Abitur möglich:
Ja
Zulassungsbedingungen(en):

Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung