Freie Universität Berlin
- Promotionsrecht: Ja
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- 1948 gegründet
- 42.063 Studierende

Kaiserswerther Str. 16-18
14195 Berlin
Tel: 030 838-1
Fax: 030 838-73167
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Die Freie Universität Berlin gehört zu den Universitäten.
Ja, du kannst an der Freie Universität Berlin promovieren.
Die Freie Universität Berlin ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule. Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen in der Regel nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können wesentlich höhere Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können Stipendien darstellen.
Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
Die Freie Universität Berlin wurde im Jahr 1948 gegründet.
Insgesamt gibt es 42063 Studierende an der Freie Universität Berlin.
Standort dieser Hochschule ist Berlin.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
17.10.2023 - 18.02.2024
- Studienanfänger:
-
01.06.2023 - 04.09.2023
- Hochschulwechsler:
-
01.06.2023 - 04.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.06.2023 - 04.09.2023
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.06.2023 - 04.09.2023
- Studienanfänger:
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01.06.2023 - 15.07.2023für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- Hochschulwechsler:
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01.06.2023 - 15.07.2023für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.06.2023 - 15.07.2023für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.06.2023 - 15.07.2023für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- Studienanfänger:
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17.04.2023 - 15.08.2023Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Hochschulwechsler:
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17.04.2023 - 15.08.2023Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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17.04.2023 - 15.08.2023Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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17.04.2023 - 15.08.2023Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Studienanfänger:
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17.04.2023 - 31.05.2023Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Hochschulwechsler:
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17.04.2023 - 31.05.2023Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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17.04.2023 - 31.05.2023Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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17.04.2023 - 31.05.2023Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Vorlesungszeit:
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17.04.2023 - 22.07.2023
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen

- Vorlesungszeit:
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17.10.2023 - 18.02.2024
- Studienanfänger:
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01.06.2023 - 04.09.2023
- Hochschulwechsler:
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01.06.2023 - 04.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.06.2023 - 04.09.2023
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.06.2023 - 04.09.2023
- Studienanfänger:
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01.06.2023 - 15.07.2023für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- Hochschulwechsler:
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01.06.2023 - 15.07.2023für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.06.2023 - 15.07.2023für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.06.2023 - 15.07.2023für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil (alle Fachsemester)
- Studienanfänger:
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17.04.2023 - 15.08.2023Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Hochschulwechsler:
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17.04.2023 - 15.08.2023Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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17.04.2023 - 15.08.2023Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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17.04.2023 - 15.08.2023Für alle Fachsemester in Masterstudiengänge, die im 1. Fachsemester keine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Studienanfänger:
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17.04.2023 - 31.05.2023Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Hochschulwechsler:
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17.04.2023 - 31.05.2023Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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17.04.2023 - 31.05.2023Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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17.04.2023 - 31.05.2023Für alle Fachsemester in Masterstudiengängen, die im 1. Fachsemester eine örtliche Zulassungsbeschränkung haben.
- Vorlesungszeit:
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17.04.2023 - 22.07.2023
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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- International Studierende aus der Europäischen Union:
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- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen

