Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
- Promotionsrecht: Ja
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- 1992 gegründet
- 376 Studierende
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Lorenzstr. 15
76135 Karlsruhe
Tel: 0721 8203-0
Fax: 0721 8203-2159
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Die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule.
HeyStudium erklärt: Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird durch die öffentliche Hand (Bund und Länder) finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können zusätzlich Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können zum Beispiel Stipendien darstellen. Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 17.02.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
01.03.2025 - 30.04.2025Studienbewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April) möglich; Studienbeginn - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur im jeweiligen Wintersemester möglich.
- Hochschulwechsler:
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01.03.2025 - 30.04.2025Hochschulwechsel: Bewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April) möglich; Studienbeginn/Hochschulwechsel - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur zum jeweiligen Wintersemester möglich.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.03.2025 - 30.04.2025Studienbewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April) möglich; Studienbeginn - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur im jeweiligen Wintersemester möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.03.2025 - 30.04.2025Studienbewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April) möglich; Studienbeginn - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur im jeweiligen Wintersemester möglich.
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
17.04.2023 - 28.07.2023
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- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 17.02.2024
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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01.03.2025 - 30.04.2025Studienbewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April) möglich; Studienbeginn - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur im jeweiligen Wintersemester möglich.
- Hochschulwechsler:
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01.03.2025 - 30.04.2025Hochschulwechsel: Bewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April) möglich; Studienbeginn/Hochschulwechsel - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur zum jeweiligen Wintersemester möglich.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.03.2025 - 30.04.2025Studienbewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April) möglich; Studienbeginn - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur im jeweiligen Wintersemester möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.03.2025 - 30.04.2025Studienbewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April) möglich; Studienbeginn - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur im jeweiligen Wintersemester möglich.
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
17.04.2023 - 28.07.2023
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