Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
- Promotionsrecht: Ja
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- 1992 gegründet
- 360 Studierende

Lorenzstr. 15
76135 Karlsruhe
Tel: 0721 8203-0
Fax: 0721 8203-2159
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Die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe gehört zu den Künstlerische Hochschulen.
Ja, du kannst an der Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe promovieren.
Die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule. Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen in der Regel nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können wesentlich höhere Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können Stipendien darstellen.
Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
Die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe wurde im Jahr 1992 gegründet.
Insgesamt gibt es 360 Studierende an der Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe.
Standort dieser Hochschule ist Karlsruhe.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
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16.10.2023 - 17.02.2024
- Studienanfänger:
-
entfällt
- Hochschulwechsler:
-
entfällt
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
entfällt
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
entfällt
- Studienanfänger:
-
01.03.2024 - 30.04.2024Studienbewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April) möglich; Studienbeginn - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur im jeweiligen Wintersemester möglich.
- Hochschulwechsler:
-
01.03.2024 - 30.04.2024Hochschulwechsel: Bewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April) möglich; Studienbeginn/Hochschulwechsel - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur zum jeweiligen Wintersemester möglich.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.03.2024 - 30.04.2024Studienbewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April) möglich; Studienbeginn - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur im jeweiligen Wintersemester möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.03.2024 - 30.04.2024Studienbewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April) möglich; Studienbeginn - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur im jeweiligen Wintersemester möglich.
- Studienanfänger:
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entfällt
- Hochschulwechsler:
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entfällt
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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entfällt
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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entfällt
- Studienanfänger:
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entfällt
- Hochschulwechsler:
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Hochschulwechsel: Bewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April des jeweiligen Jahres) möglich; Studienbeginn/Hochschulwechsel - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur zum jeweiligen Wintersemester möglich.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Studienbewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April des jeweiligen Jahres) möglich; Studienbeginn - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur im jeweiligen Wintersemester möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Studienbewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April des jeweiligen Jahres) möglich; Studienbeginn - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur im jeweiligen Wintersemester möglich.
- Vorlesungszeit:
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17.04.2023 - 28.07.2023

Hochschule im Fokus
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 17.02.2024
- Studienanfänger:
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entfällt
- Hochschulwechsler:
-
entfällt
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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entfällt
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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entfällt
- Studienanfänger:
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01.03.2024 - 30.04.2024Studienbewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April) möglich; Studienbeginn - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur im jeweiligen Wintersemester möglich.
- Hochschulwechsler:
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01.03.2024 - 30.04.2024Hochschulwechsel: Bewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April) möglich; Studienbeginn/Hochschulwechsel - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur zum jeweiligen Wintersemester möglich.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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01.03.2024 - 30.04.2024Studienbewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April) möglich; Studienbeginn - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur im jeweiligen Wintersemester möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.03.2024 - 30.04.2024Studienbewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April) möglich; Studienbeginn - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur im jeweiligen Wintersemester möglich.
- Studienanfänger:
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entfällt
- Hochschulwechsler:
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entfällt
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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entfällt
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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entfällt
- Studienanfänger:
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entfällt
- Hochschulwechsler:
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Hochschulwechsel: Bewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April des jeweiligen Jahres) möglich; Studienbeginn/Hochschulwechsel - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur zum jeweiligen Wintersemester möglich.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Studienbewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April des jeweiligen Jahres) möglich; Studienbeginn - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur im jeweiligen Wintersemester möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Studienbewerbungen sind nur zum Wintersemester (bis spätestens 30. April des jeweiligen Jahres) möglich; Studienbeginn - nach bestandener Aufnahmeprüfung - nur im jeweiligen Wintersemester möglich.
- Vorlesungszeit:
-
17.04.2023 - 28.07.2023

