Hochschule für Musik und Theater München
- Promotionsrecht: Ja
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- 1830 gegründet
- 1.208 Studierende

Studiengänge der Hochschule für Musik und Theater München
Arcisstraße 12
80333 München
Tel: 089 289-03
Fax: 089 289-27419
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Die Hochschule für Musik und Theater München ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule.
HeyStudium erklärt: Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird durch die öffentliche Hand (Bund und Länder) finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können zusätzlich Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können zum Beispiel Stipendien darstellen. Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
- Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 14.02.2026
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
entfällt
- Hochschulwechsler:
-
Aufnahme des Studiums nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
entfällt
- Hochschulwechsler:
-
Aufnahme des Studiums nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- Vorlesungszeit:
-
16.03.2026 - 11.07.2026
- Studienanfänger:
-
Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- Hochschulwechsler:
-
Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- Studienanfänger:
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Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- Hochschulwechsler:
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Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- Studienanfänger:
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Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- Hochschulwechsler:
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Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- Studienanfänger:
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- Hochschulwechsler:
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Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.

- Vorlesungszeit:
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13.10.2025 - 14.02.2026
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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entfällt
- Hochschulwechsler:
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Aufnahme des Studiums nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
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- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
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entfällt
- Hochschulwechsler:
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Aufnahme des Studiums nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- Vorlesungszeit:
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16.03.2026 - 11.07.2026
- Studienanfänger:
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Aufnahme des Studiums nur zum WS möglich.
- Hochschulwechsler:
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- International Studierende aus der Europäischen Union:
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- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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- International Studierende aus der Europäischen Union:
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- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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