Hochschule der Bildenden Künste Saar
- Promotionsrecht: Ja
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- 1989 gegründet
- 432 Studierende

Studiengänge der Hochschule der Bildenden Künste Saar
Keplerstraße 3-5
66117 Saarbrücken
Tel: 0681 92652-0
Fax: 0681 92652-149
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Die Hochschule der Bildenden Künste Saar ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule.
HeyStudium erklärt: Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird durch die öffentliche Hand (Bund und Länder) finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können zusätzlich Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können zum Beispiel Stipendien darstellen. Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
- Vorlesungszeit:
-
Bei Hochschule erfragen.
- Studienanfänger:
-
entfällt
- Hochschulwechsler:
-
Bei Hochschule erfragen.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bei Hochschule erfragen.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bei Hochschule erfragen.
- Studienanfänger:
-
Bis 31.05.2026Studienbeginn jeweils zum Wintersemester; Anmeldefrist zur Eignungsprüfung: 31. Mai (Ausschlussfrist)
- Hochschulwechsler:
-
Bei Hochschule erfragen.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bei Hochschule erfragen.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bei Hochschule erfragen.
- Studienanfänger:
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entfällt
- Hochschulwechsler:
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Bei Hochschule erfragen.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bei Hochschule erfragen.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Bei Hochschule erfragen.
- Studienanfänger:
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Studienbeginn zum Wintersemester oder Sommersemester; Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 31. Mai, für das Sommersemester der 30. November jeden Jahres
- Hochschulwechsler:
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Bei Hochschule erfragen.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bei Hochschule erfragen.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bei Hochschule erfragen.
- Vorlesungszeit:
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Bei Hochschule erfragen.
- Studienanfänger:
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Studienbeginn jeweils zum Wintersemester; Anmeldefrist zur Eignungsprüfung: 31. Mai (Ausschlussfrist)
- Studienanfänger:
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Studienbeginn jeweils zum Wintersemester; Anmeldefrist zur Eignungsprüfung: 31. Mai (Ausschlussfrist)

- Vorlesungszeit:
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Bei Hochschule erfragen.
- Studienanfänger:
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entfällt
- Hochschulwechsler:
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Bei Hochschule erfragen.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bei Hochschule erfragen.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Bei Hochschule erfragen.
- Studienanfänger:
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Bis 31.05.2026Studienbeginn jeweils zum Wintersemester; Anmeldefrist zur Eignungsprüfung: 31. Mai (Ausschlussfrist)
- Hochschulwechsler:
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Bei Hochschule erfragen.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bei Hochschule erfragen.
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Studienbeginn zum Wintersemester oder Sommersemester; Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 31. Mai, für das Sommersemester der 30. November jeden Jahres
- Hochschulwechsler:
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- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bei Hochschule erfragen.
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Studienbeginn jeweils zum Wintersemester; Anmeldefrist zur Eignungsprüfung: 31. Mai (Ausschlussfrist)
- Studienanfänger:
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Studienbeginn jeweils zum Wintersemester; Anmeldefrist zur Eignungsprüfung: 31. Mai (Ausschlussfrist)

