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Bauhaus-Universität Weimar

Universitäten, öffentlich-rechtlich
Weimar
Short-Facts
  • Promotionsrecht: Ja
  • Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
  • 1860 gegründet
  • 3.988 Studierende
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Kontakt
Hochschulstandort
Bauhaus-Universität Weimar
Geschwister-Scholl-Straße 8
99423 Weimar
Tel: 03643 58-0
Fax: 03643 58-1120
Weitere Informationen / Services:
Welche Art von Hochschule ist die Bauhaus-Universität Weimar

Die Bauhaus-Universität Weimar gehört zu den Universitäten.

Kann ich an der Bauhaus-Universität Weimar promovieren?

Ja, du kannst an der Bauhaus-Universität Weimar promovieren.

Wer ist der Träger der Hochschule?

Die Bauhaus-Universität Weimar ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule. Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen in der Regel nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können wesentlich höhere Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können Stipendien darstellen.

Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.

Wann wurde die Hochschule gegründet?

Die Bauhaus-Universität Weimar wurde im Jahr 1860 gegründet.

Wie viele Menschen studieren an dieser Hochschule?

Insgesamt gibt es 3988 Studierende an der Bauhaus-Universität Weimar.

An welchem Ort kann ich studieren?

Standort dieser Hochschule ist Weimar.

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
01.10.2022 - 31.03.2023
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 30.09.2023
Hochschulwechsler:
Bis 30.09.2023
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 30.09.2023
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.05.2023
Studieninteressierte, die ihren Schul- bzw. ihren ersten Studienabschluss nicht in der Europäischen Union (EU) erworben haben, bewerben sich bitte über www.uni-assist.de. Die Bewerbungsfristen für das Winter-Semester (WiSe) sind studiengangabhängig vom 15. Mai bis zum 31. August. Weitere Informationen gibt es unter www.uni-weimar.de/studium
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Eignungsprüfung 31.03. des Jahres
Eignungsfeststellungsverfahren 15.07. des Jahres
International Studierende aus der Europäischen Union:
Eignungsprüfung 31.03. des Jahres
Eignungsfeststellungsverfahren 15.07. des Jahres
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.05.2023
Studieninteressierte, die ihren Schul- bzw. ihren ersten Studienabschluss nicht in der Europäischen Union (EU) erworben haben, bewerben sich bitte über www.uni-assist.de. Die Bewerbungsfristen für das Winter-Semester (WiSe) sind studiengangabhängig vom 15. Mai bis zum 31. August. Weitere Informationen gibt es unter www.uni-weimar.de/studium
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 30.09.2023
Hochschulwechsler:
Bis 30.09.2023
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 30.09.2023
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.05.2023 - 31.08.2023
Bewerbung für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger (außer Schweiz) erfolgt über www.uni-assist.de und ist studiengangabhängig vom 15. Mai bis zum 31. August möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.uni-weimar.de/studium
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Eignungsprüfung 31.03. des Jahres
Eignungsfeststellungsverfahren 31.07. des Jahres
International Studierende aus der Europäischen Union:
wie Deutsche
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.05.2023 - 31.08.2023
Bewerbung für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger (außer Schweiz) erfolgt über www.uni-assist.de und ist studiengangabhängig vom 15. Mai bis zum 31. August möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.uni-weimar.de/studium

Sommersemester
Vorlesungszeit:
01.04.2023 - 30.09.2023
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 31.03.2023
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 31.03.2023
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 28.02.2024
Studieninteressierte, die ihren Schul- bzw. ihren ersten Studienabschluss nicht in der Europäischen Union (EU) erworben haben, bewerben sich bitte über www.uni-assist.de. Im Sommer-Semester (SoSe) ist die Bewerbungsfrist bis maximal zum 28. Februar möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.uni-weimar.de/studium
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 28.02.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 28.02.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 28.02.2024
Studieninteressierte, die ihren Schul- bzw. ihren ersten Studienabschluss nicht in der Europäischen Union (EU) erworben haben, bewerben sich bitte über www.uni-assist.de. Im Sommer-Semester (SoSe) ist die Bewerbungsfrist bis maximal zum 28. Februar möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.uni-weimar.de/studium
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Die Hochschule im Portrait
Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
01.10.2022 - 31.03.2023
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 30.09.2023
Hochschulwechsler:
Bis 30.09.2023
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 30.09.2023
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.05.2023
Studieninteressierte, die ihren Schul- bzw. ihren ersten Studienabschluss nicht in der Europäischen Union (EU) erworben haben, bewerben sich bitte über www.uni-assist.de. Die Bewerbungsfristen für das Winter-Semester (WiSe) sind studiengangabhängig vom 15. Mai bis zum 31. August. Weitere Informationen gibt es unter www.uni-weimar.de/studium
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Eignungsprüfung 31.03. des Jahres
Eignungsfeststellungsverfahren 15.07. des Jahres
International Studierende aus der Europäischen Union:
Eignungsprüfung 31.03. des Jahres
Eignungsfeststellungsverfahren 15.07. des Jahres
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.05.2023
Studieninteressierte, die ihren Schul- bzw. ihren ersten Studienabschluss nicht in der Europäischen Union (EU) erworben haben, bewerben sich bitte über www.uni-assist.de. Die Bewerbungsfristen für das Winter-Semester (WiSe) sind studiengangabhängig vom 15. Mai bis zum 31. August. Weitere Informationen gibt es unter www.uni-weimar.de/studium
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 30.09.2023
Hochschulwechsler:
Bis 30.09.2023
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 30.09.2023
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.05.2023 - 31.08.2023
Bewerbung für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger (außer Schweiz) erfolgt über www.uni-assist.de und ist studiengangabhängig vom 15. Mai bis zum 31. August möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.uni-weimar.de/studium
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Eignungsprüfung 31.03. des Jahres
Eignungsfeststellungsverfahren 31.07. des Jahres
International Studierende aus der Europäischen Union:
wie Deutsche
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.05.2023 - 31.08.2023
Bewerbung für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger (außer Schweiz) erfolgt über www.uni-assist.de und ist studiengangabhängig vom 15. Mai bis zum 31. August möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.uni-weimar.de/studium

Sommersemester
Vorlesungszeit:
01.04.2023 - 30.09.2023
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 31.03.2023
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 31.03.2023
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 28.02.2024
Studieninteressierte, die ihren Schul- bzw. ihren ersten Studienabschluss nicht in der Europäischen Union (EU) erworben haben, bewerben sich bitte über www.uni-assist.de. Im Sommer-Semester (SoSe) ist die Bewerbungsfrist bis maximal zum 28. Februar möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.uni-weimar.de/studium
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 28.02.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 28.02.2024
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 28.02.2024
Studieninteressierte, die ihren Schul- bzw. ihren ersten Studienabschluss nicht in der Europäischen Union (EU) erworben haben, bewerben sich bitte über www.uni-assist.de. Im Sommer-Semester (SoSe) ist die Bewerbungsfrist bis maximal zum 28. Februar möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.uni-weimar.de/studium
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