Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf
- Promotionsrecht: Ja
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- 1935 gegründet
- 837 Studierende
Fischerstraße 110
40476 Düsseldorf
Tel: 0211 4918-0
Fax: 0211 4911618
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Die Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf gehört zu den Künstlerische Hochschulen.
Ja, du kannst an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf promovieren.
Die Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule. Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen in der Regel nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können wesentlich höhere Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können Stipendien darstellen.
Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
Die Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf wurde im Jahr 1935 gegründet.
Insgesamt gibt es 837 Studierende an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf.
Standort dieser Hochschule ist Düsseldorf.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
Bei der Hochschule erfragen!
- Studienanfänger:
-
Bewerberschluss ist der 01.03. für das jeweilige Wintersemester (Bachelor und Master) und der 31.10. für das jeweilige Sommersemester (ausschließlich Master). Eingang der Bewerbung an den o.g. Fristen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
siehe oben!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
siehe oben!
- Studienanfänger:
-
entfällt
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
siehe oben!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
siehe oben!
- Studienanfänger:
-
Bewerberschluss ist der 15.03. für das jeweilige Wintersemester (Bachelor und Master) und der 01.11. für das jeweilige Sommersemester (ausschließlich Master). Eingang der Bewerbung an den o.g. Fristen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
siehe oben!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
siehe oben!
- Studienanfänger:
-
entfällt
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
siehe oben!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
siehe oben!
- Vorlesungszeit:
-
Bei der Hochschule erfragen!
- Studienanfänger:
-
Bewerberschluss ist der 01.03. für das jeweilige Wintersemester (Bachelor und Master) und der 31.10. für das jeweilige Sommersemester (ausschließlich Master). Eingang der Bewerbung an den o.g. Fristen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
siehe oben!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
siehe oben!
- Studienanfänger:
-
entfällt
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
siehe oben!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
siehe oben!
- Studienanfänger:
-
Bewerberschluss ist der 15.03. für das jeweilige Wintersemester (Bachelor und Master) und der 01.11. für das jeweilige Sommersemester (ausschließlich Master). Eingang der Bewerbung an den o.g. Fristen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
siehe oben!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
siehe oben!
- Studienanfänger:
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entfällt
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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siehe oben!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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siehe oben!