Robert Schumann Hochschule Düsseldorf
- Promotionsrecht: Ja
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- 1935 gegründet
- 812 Studierende

Fischerstraße 110
40476 Düsseldorf
Tel: 0211 4918-0
Fax: 0211 4911618
Hochschule im CHE-Ranking abschneiden.

Die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule.
HeyStudium erklärt: Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird durch die öffentliche Hand (Bund und Länder) finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können zusätzlich Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können zum Beispiel Stipendien darstellen. Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
- Vorlesungszeit:
-
Bei der Hochschule erfragen!
- Studienanfänger:
-
Bewerberschluss ist der 01.03. für das jeweilige Wintersemester (Bachelor und Master) und der 31.10. für das jeweilige Sommersemester (ausschließlich Master). Eingang der Bewerbung an den o.g. Fristen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
siehe oben!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
siehe oben!
- Studienanfänger:
-
entfällt
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
siehe oben!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
siehe oben!
- Studienanfänger:
-
Bewerberschluss ist der 15.03. für das jeweilige Wintersemester (Bachelor und Master) und der 01.11. für das jeweilige Sommersemester (ausschließlich Master). Eingang der Bewerbung an den o.g. Fristen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
siehe oben!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
siehe oben!
- Studienanfänger:
-
entfällt
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
siehe oben!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
siehe oben!
- Vorlesungszeit:
-
Bei der Hochschule erfragen!
- Studienanfänger:
-
Bewerberschluss ist der 01.03. für das jeweilige Wintersemester (Bachelor und Master) und der 31.10. für das jeweilige Sommersemester (ausschließlich Master). Eingang der Bewerbung an den o.g. Fristen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
siehe oben!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
siehe oben!
- Studienanfänger:
-
entfällt
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
siehe oben!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
siehe oben!
- Studienanfänger:
-
Bewerberschluss ist der 15.03. für das jeweilige Wintersemester (Bachelor und Master) und der 01.11. für das jeweilige Sommersemester (ausschließlich Master). Eingang der Bewerbung an den o.g. Fristen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
siehe oben!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
siehe oben!
- Studienanfänger:
-
entfällt
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
siehe oben!
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
siehe oben!
