Wohngeld im Studium: Voraussetzungen, Beratung & Antrag

Was ist das Wohngeld?
Miete, Lernmaterialien, Semesterbeiträge: Ein Studium kann ziemlich teuer werden, gerade in Großstädten mit hohen Lebenshaltungskosten. BAföG kennen wohl die meisten, aber was ist eigentlich Wohngeld? Wohngeld unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bei ihren Mietkosten, also auch Studenten und Studentinnen. Anders als beim BAföG musst du hier keine Gegenleistung erbringen und es später teilweise zurückzahlen, sondern lediglich deinen Anspruch nachweisen.
Wer kriegt Wohngeld?
Studierende sind nur in wenigen Fällen für den Mietzuschuss berechtigt. Grundsätzlich gilt: Solange du keinen Anspruch auf BAföG hast, kannst du Wohngeld beantragen.
Keinen Anspruch auf BAföG und damit die Chance auf Wohngeld hast du, wenn du …
- … an nicht staatlich anerkannten Bildungsinstitutionen oder in Teilzeit studierst.
- … Stipendien von Begabtenförderungswerken erhältst.
- … älter als 45 Jahre bist.
- ... ohne wichtigen Grund nach dem vierten Semester die Fachrichtung wechselst oder die Ausbildung abbrichst.
- ... die Höchstdauer der BAföG-Förderung überschritten hast.
- ... die Voraussetzungen für die Förderung eines Zweit-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums nicht erfüllst.
- ... BAföG ausschließlich als Darlehen bekommst.
Trifft eines dieser Szenarien auf dich zu, kannst du einen Antrag auf Wohngeld stellen.
Eine zusätzliche Voraussetzung ist, dass du auch als Student über ein Mindesteinkommen verfügst. Du musst dafür nicht zwingend Geld verdienen: Ein BAföG-Darlehen oder Erspartes können genauso als Lebensunterhalt dienen. Wichtig ist, dass du der Wohngeldstelle genaue Angaben darüber machst.
Aufgepasst! Studierende müssen den Bürgergeld-Mindestsatz von 502 Euro zu 80 Prozent aus eigenem Einkommen decken können. Denn das Wohngeld soll nicht deinen kompletten Lebensunterhalt finanzieren, sondern nur deine Miete bezuschussen. Auch nach oben gibt es eine Grenze: In Mietstufe 1 etwa dürfen Studenten und Studierende in einem Einpersonenhaushalt maximal 1.372 Euro verdienen. Zu welcher Mietstufe dein Wohnort gezählt wird, kannst du online auf den Websites der Bundesländer checken.
Was sind die Ausnahmen?
Solltest du kein BAföG erhalten, weil das Einkommen deiner Eltern oder dein eigenes zu hoch ist, hast du auch keinen Anspruch auf Wohngeld. Dasselbe gilt, wenn du bereits andere Sozialleistungen beziehst. So wird sichergestellt, dass Wohngeld nur denjenigen zukommt, die nicht anderweitig (staatlich) unterstützt werden.
Wie hoch ist das Wohngeld im Studium?
Wie viel Wohngeld du genau bekommst, hängt in erster Linie von deinem Einkommen, der Miethöhe und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Diese drei Faktoren werden miteinander verrechnet und ergeben das monatliche Wohngeld.
Die Brutto-Kaltmiete ist ausschlaggebend für die Miethöhe. Sie umfasst die Kaltmiete und „kalte“ Nebenkosten wie Müllabfuhr und Wasserverbrauch. Keine Sorge, diese Angaben werden im Antrag aufgeschlüsselt, sodass du wenig falsch machen kannst.
Als Mitglied deines Haushalts gilt, wer zur Familie gehört (auch feste Partner:innen), mit dir zusammenwohnt, dort seinen Lebensmittelpunkt und einen Anspruch auf Wohngeld hat. Andernfalls zählt die Person nicht zu deinem Haushalt und wird auch nicht in die Berechnung des Wohngeldes mit einbezogen.
Mit dem Online-Wohngeldrechner kriegst du vorab eine unverbindliche Einschätzung und Übersicht, wie viel Unterstützung dich erwarten könnte. Versichere dich aber vorher, ob du die Voraussetzungen für Wohngeld erfüllst.
Wie beeinflusst meine Wohnsituation den Zuschuss?
Wie Wohngeld vergeben wird, hängt in erster Linie mit deiner Wohnsituation zusammen. Konkret bedeutet das: Mit wie vielen Menschen du deinen Wohnraum teilst, ist entscheidend. Je nach Art des Zusammenlebens läuft der Antrag und in Folge die Berechnung des Zuschusses anders ab.
Allein in einer Wohnung
Wohnst du allein und bekommst kein BAföG, beantragst du Wohngeld für dich selbst. Allerdings musst du zuerst einen Antrag auf BAföG stellen, falls bisher nicht geschehen. Der Ablehnungsbescheid deines BAföG-Amts ist einer der Nachweise, die du bei der Wohngeldstelle einreichen musst.
Wohngemeinschaft mit Familie oder Partner:innen
Lebst du hingegen in einer Wohngemeinschaft, beantragt ihr Wohngeld für euch als Haushalt und bekommt es auch so ausgezahlt. Als Haushaltsmitglieder zählen in diesem Fall nur Eltern, andere Familienangehörige oder Lebenspartner:innen, die nicht selbst Studierende oder Auszubildende sind. Hier reicht es aus, wenn mindestens ein Haushaltsmitglied kein BAföG bezieht. Somit ist der ganze Haushalt für Wohngeld berechtigt. Zudem dürft ihr die gemeinsamen Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Trifft das auf euch zu, stehen eure Chancen gut.
Bist du etwa alleinerziehender Student mit BAföG-Anrecht, während dein Kind Anspruch auf Wohngeld hat, könntest du für euren Haushalt Wohngeld beantragen.
Auch wenn du mit Partner:in oder Familienangehörigen zusammenlebst und den Mietvertrag allein unterschrieben hast, darfst du Wohngeld beantragen, selbst wenn du BAföG-berechtigt bist. Wichtig ist, dass euer Haushalt als solcher die Voraussetzungen erfüllt und Wohngeld beziehen darf.
Leben in Studi-WGs
Wohnst du mit anderen Studierenden in einer WG, zählen sie nicht als Haushaltsangehörige, solange ihr nicht verwandt oder verpartnert seid. Daher bildet ihr als Einzelpersonen jeweils einen eigenen Haushalt. Hier wieder die Frage nach BAföG: Habt ihr alle ein Anrecht auf BAföG, verfällt auch das Wohngeld für euch. Bezieht eine Person von euch kein BAföG, kann sie als einzige Wohngeld beantragen. Die anderen sind vom Wohngeld ausgeschlossen.
Wie beantrage ich Wohngeld?
Hast du diese Regelungen überprüft und stellst fest, dass du wohngeldberechtigt bist, reichst du den Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde ein. Wichtig: Du lebst zur Haupt- oder Untermiete und darfst Wohngeld nur in dem Bundesland beantragen, in dem dein Hauptwohnsitz liegt. In manchen Bundesländern geht das komplett digital wie in Berlin (https://service.berlin.de/dienstleistung/120656/), in anderen per Post oder vor Ort. Erkundige dich am besten online nach dem genauen Vorgehen und lass dich beraten.
Meist sind folgende Unterlagen nötig:
- Wohngeldantrag für Studierende
- Bescheid zur Ausbildungsförderung wie BAföG
- Ausweis
- Meldebestätigung
- Mietbescheinigung von dem/der Vermieter:in
- Mietvertrag, Mietquittung
- Einkommensnachweis
Hat alles geklappt, erhältst du den Bescheid innerhalb von drei bis sechs Wochen. Mancherorts dauert es wegen der hohen Nachfrage etwas länger. Wird dir der Mietzuschuss gewährt, zahlt sich die Wartezeit aus. Denn das Wohngeld bekommst du rückwirkend, das heißt ab dem ersten Monat deines Antrags. Normalerweise wirst du für ein Jahr unterstützt. Ist dieser Zeitraum um und deine Wohn- wie Förderbedingungen bleiben gleich, kannst du einen Folgeantrag stellen.
Nicht vergessen: Neben Wohngeld gibt es viele andere Wege, die dich im Studium finanziell entlasten können. Hast du es schon mit einem Stipendium versucht?
Nutzt eure Chance
Obwohl es auf den ersten Blick anders aussieht, können selbst Studierende von Wohngeld profitieren. Besonders wenn ihr in einem Haushalt mit Eltern, Geschwistern oder Partner:innen lebt, von denen mindestens eine Person kein Anrecht auf BAföG hat. Wohnst du allein, kriegst kein BAföG und hältst die Einkommensgrenzen ein, hast du auch gute Chancen. Prüf in jedem Fall deinen Anspruch, und stelle den Antrag auf Wohngeld. Falls du nicht weiterweißt, lass dich bei der Wohngeldstelle vor Ort beraten. Das geht häufig auch online. Denn Wohngeld kann eine echte Unterstützung für Studierende sein, die in teuren Städten wohnen. Wir drücken die Daumen, dass dein Antrag Erfolg hat!
