- Abschluss: Bachelor
- Sachgebiet(e): Kultur-, Theaterpädagogik, Medienpädagogik
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Lingen (Ems)
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
Tel: 0541 969-7100
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Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. In einem Aufnahmeseminar ist die besondere künstlerische und spielpädagogische Befähigung nachzuweisen. Studienvoraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung i.S. des NHG § 18 Abs.1 (Satz 1-4). Wird eine Hochschulzugangsberechtigung i.S. des NHG § 18 Abs.1 (Satz 1-4) nicht nachgewiesen, ist die überragende künstlerische Befähigung nachzuweisen (NHG § 18 Abs. 1, Satz 5). Zudem wird ein fachlich begleitetes Erfahrungspraktikum in einem Arbeitsfeld der Theaterpädagogik oder kulturellen Bildung von mindestens sechs Wochen vorausgesetzt. Das Praktikum ist in zusammenhängenden Zeiträumen von mindestens drei bis sechs Wochen in einem oder maximal zwei der o.g. Arbeitsfeldern zu leisten.
- Schwerpunkte:
- Anleiten und Arrangieren, Beobachten und Zeigen, Impulse-Geben und -Nehmen, Inszenieren und Schauspielen, Methodik und Didaktik der Theaterpädagogik, Moderieren und Beraten, Performance und Dramaturgie, Theorien und Geschichten des Theaters und der Pädagogik, Unterrichten, Zuspitzen und Verfremden
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
23.09.2024 - 10.01.2025Vorlesungbeginn: 23. September 2024
Prüfungsbeginn: 11. Januar 2025
Prüfungsende: 01. Februar 2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. In einem Aufnahmeseminar ist die besondere künstlerische und spielpädagogische Befähigung nachzuweisen. Studienvoraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung i.S. des NHG § 18 Abs.1 (Satz 1-4). Wird eine Hochschulzugangsberechtigung i.S. des NHG § 18 Abs.1 (Satz 1-4) nicht nachgewiesen, ist die überragende künstlerische Befähigung nachzuweisen (NHG § 18 Abs. 1, Satz 5). Zudem wird ein fachlich begleitetes Erfahrungspraktikum in einem Arbeitsfeld der Theaterpädagogik oder kulturellen Bildung von mindestens sechs Wochen vorausgesetzt. Das Praktikum ist in zusammenhängenden Zeiträumen von mindestens drei bis sechs Wochen in einem oder maximal zwei der o.g. Arbeitsfeldern zu leisten.
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- Schwerpunkte:
- Anleiten und Arrangieren, Beobachten und Zeigen, Impulse-Geben und -Nehmen, Inszenieren und Schauspielen, Methodik und Didaktik der Theaterpädagogik, Moderieren und Beraten, Performance und Dramaturgie, Theorien und Geschichten des Theaters und der Pädagogik, Unterrichten, Zuspitzen und Verfremden
- Weitere Sprachen:
- Englisch
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- Nächste Vorlesungszeit:
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23.09.2024 - 10.01.2025Vorlesungbeginn: 23. September 2024
Prüfungsbeginn: 11. Januar 2025
Prüfungsende: 01. Februar 2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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