- Abschluss: Bachelor
- Sachgebiet(e): Kultur-, Theaterpädagogik, Medienpädagogik
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Lingen (Ems)
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
Tel: 0541 969-7100

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Voraussetzung für den Zugang zum Studiengang ist gemäß § 18 Abs. 5 NHG eine besondere künstlerische Befähigung sowie eine praktische Tätigkeit von 120 Stunden Dauer in einem für die Theaterpädagogik relevanten Arbeitsfeld. Eine fachlich einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung, fachlich einschlägige praktische Tätigkeiten im Rahmen der beruflichen Ausbildung und andere fachlich einschlägige Tätigkeiten werden ganz oder teilweise angerechnet. Die besondere künstlerische Befähigung wird durch Ablegen einer Prüfung nachgewiesen. Wird eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 18 Abs.1 Satz 2 NHG nicht nachgewiesen, ist die überragende künstlerische Befähigung nachzuweisen (§ 18 Abs. 5 Satz 1 NHG).
- Schwerpunkte:
- Anleiten und Arrangieren, Beobachten und Zeigen, Impulse-Geben und -Nehmen, Inszenieren und Schauspielen, Methodik und Didaktik der Theaterpädagogik, Moderieren und Beraten, Performance und Dramaturgie, Theorien und Geschichten des Theaters und der Pädagogik, Unterrichten, Zuspitzen und Verfremden
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 09.01.2026Vorlesungsbeginn: 22. September 2025
Prüfungsbeginn: 10. Januar 2026
Prüfungsende: 31. Januar 2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.05.2026 - 15.06.2026Die Öffnung des Online-Bewerbungsportals kann geringfügig variieren. Abweichende Bewerbungsfristen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.03.2026 - 14.06.2026Die Öffnung des Online-Bewerbungsportals kann geringfügig variieren. Abweichende Bewerbungsfristen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer Hochschulzugangsberechtigung.
Siehe hierzu: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.03.2026 - 14.06.2026Die Öffnung des Online-Bewerbungsportals kann geringfügig variieren. Abweichende Bewerbungsfristen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer Hochschulzugangsberechtigung.
Siehe hierzu: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
Außerdem gilt folgendes: Die besondere künstlerische Befähigung wird durch Ablegen einer Prüfung nachgewiesen. Wird eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 18 Abs.1 Satz 2 NHG nicht nachgewiesen, ist die überragende künstlerische Befähigung nachzuweisen (§ 18 (5) Satz 1 NHG).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Voraussetzung für den Zugang zum Studiengang ist gemäß § 18 Abs. 5 NHG eine besondere künstlerische Befähigung sowie eine praktische Tätigkeit von 120 Stunden Dauer in einem für die Theaterpädagogik relevanten Arbeitsfeld. Eine fachlich einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung, fachlich einschlägige praktische Tätigkeiten im Rahmen der beruflichen Ausbildung und andere fachlich einschlägige Tätigkeiten werden ganz oder teilweise angerechnet. Die besondere künstlerische Befähigung wird durch Ablegen einer Prüfung nachgewiesen. Wird eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 18 Abs.1 Satz 2 NHG nicht nachgewiesen, ist die überragende künstlerische Befähigung nachzuweisen (§ 18 Abs. 5 Satz 1 NHG).

- Schwerpunkte:
- Anleiten und Arrangieren, Beobachten und Zeigen, Impulse-Geben und -Nehmen, Inszenieren und Schauspielen, Methodik und Didaktik der Theaterpädagogik, Moderieren und Beraten, Performance und Dramaturgie, Theorien und Geschichten des Theaters und der Pädagogik, Unterrichten, Zuspitzen und Verfremden
- Weitere Sprachen:
- Englisch

- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 09.01.2026Vorlesungsbeginn: 22. September 2025
Prüfungsbeginn: 10. Januar 2026
Prüfungsende: 31. Januar 2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
01.05.2026 - 15.06.2026Die Öffnung des Online-Bewerbungsportals kann geringfügig variieren. Abweichende Bewerbungsfristen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.03.2026 - 14.06.2026Die Öffnung des Online-Bewerbungsportals kann geringfügig variieren. Abweichende Bewerbungsfristen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer Hochschulzugangsberechtigung.
Siehe hierzu: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.03.2026 - 14.06.2026Die Öffnung des Online-Bewerbungsportals kann geringfügig variieren. Abweichende Bewerbungsfristen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer Hochschulzugangsberechtigung.
Siehe hierzu: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/

- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Anmerkung:
- Die besondere künstlerische Befähigung wird durch Ablegen einer Prüfung nachgewiesen. Wird eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 18 Abs.1 Satz 2 NHG nicht nachgewiesen, ist die überragende künstlerische Befähigung nachzuweisen (§ 18 (5) Satz 1 NHG).
- Ansprechpartner/Kontakt:
- Angela Schubert
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite
