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Studiengangsprofil

Polizeivollzugsdienst

Bachelor
Köln, Duisburg, Hagen, Dortmund, Bielefeld, Aachen, Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr
Dein SIT-Match
Short-Facts
  • Abschluss: Bachelor
  • Sachgebiet(e): Polizeiberufe
  • Regelstudienzeit: 3 Jahre
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Duales Studium, Praxisintegrierend
  • Standort(e): Köln, Duisburg, Hagen, Dortmund, Bielefeld, Aachen, Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr
  • Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Haidekamp 73
45886 Gelsenkirchen
Tel: 0209 16590
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Polizeivollzugsdienst
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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Polizeivollzugsdienst studiere?
Beim Studiengang Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Polizeiberufe.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Polizeivollzugsdienst angeboten?
Das Studium wird als duales Studium und als praxisintegrierendes Studium in Köln, Duisburg, Hagen, Dortmund, Bielefeld, Aachen, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Köln, Duisburg, Hagen, Dortmund, Bielefeld, Aachen, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Polizeivollzugsdienst hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Polizeivollzugsdienst zu studieren?
Für das Studium des Fachs Polizeivollzugsdienst gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine Bewerbung direkt an der Hochschule möglich. Bewerbungen sind an die zuständigen Einstellungsbehördenzu richten. Studienbeginn einmal Jährliche zum 1. September.
In den sog. Vorbereitungsdienst kann nur eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine Bewerbung direkt an der Hochschule möglich. Bewerbungen sind an die zuständigen Einstellungsbehördenzu richten. Studienbeginn einmal Jährliche zum 1. September.
In den sog. Vorbereitungsdienst kann nur eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
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Themenschwerpunkte

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.

Fristen & Termine

Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.

Sonstiges

Anmerkung:
Das Studium setzt sich aus abwechselnden fachtheoretischen Studien an der Hochschule und berufspraktischen Ausbildungsphasen zu je insgesamt 18 Monaten zusammen. Die Berufspraxis lernen die Studierenden bei ihren Arbeitgebern kennen, die sie vor Beginn des Studiums als Beschäftigte eingestellt haben.
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