Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- Promotionsrecht: Ja
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- 1965 gegründet
- 33.993 Studierende

Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
Tel: 0211 81-11
Fax: 0211 342229
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Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gehört zu den Universitäten.
Ja, du kannst an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf promovieren.
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule. Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen in der Regel nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können wesentlich höhere Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können Stipendien darstellen.
Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wurde im Jahr 1965 gegründet.
Insgesamt gibt es 33993 Studierende an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Standort dieser Hochschule ist Düsseldorf.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
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09.10.2023 - 02.02.2024
- Studienanfänger:
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16.07.2023 - 06.10.2023Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
- Hochschulwechsler:
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16.07.2023 - 06.10.2023Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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16.07.2023 - 06.10.2023Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
16.07.2023 - 06.10.2023Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
- Studienanfänger:
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Bis 15.07.2023
- Hochschulwechsler:
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Bis 15.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bis 15.07.2023
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.07.2023
- Studienanfänger:
-
Bis 15.07.2023
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bis 15.07.2023
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.07.2023
- Vorlesungszeit:
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03.04.2023 - 14.07.2023
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen

- Vorlesungszeit:
-
09.10.2023 - 02.02.2024
- Studienanfänger:
-
16.07.2023 - 06.10.2023Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
- Hochschulwechsler:
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16.07.2023 - 06.10.2023Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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16.07.2023 - 06.10.2023Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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16.07.2023 - 06.10.2023Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
- Studienanfänger:
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Bis 15.07.2023
- Hochschulwechsler:
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Bis 15.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bis 15.07.2023
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Bis 15.07.2023
- Studienanfänger:
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Bis 15.07.2023
- Hochschulwechsler:
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Bis 15.09.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bis 15.07.2023
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.07.2023
- Vorlesungszeit:
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03.04.2023 - 14.07.2023
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen

