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Architektur

Short-Facts
  • Abschluss: Master
  • Sachgebiet(e): Architektur
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Trier
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Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule Trier - Trier University of Applied Sciences
Schneidershof
54293 Trier
Tel: 0651 8103-0
Fax: 0651 8103-333
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Architektur studiere?

Beim Studiengang Architektur an der Hochschule Trier - Trier University of Applied Sciences handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Architektur.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Architektur angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Trier angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Trier angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Architektur unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Architektur zu studieren?

Für das Studium des Fachs Architektur gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzung zur Zulassung zum Masterstudium ist ein abgeschlossenes Diplom- oder Bachelorstudium in Architektur.
Zur Bewerbung ist ein "Letter of Intent", der Notendurchschnitt (Diplom/BA) und ein Kopie vom Zeugnis bzw. eine Notenübersicht einzureichen. Dazu Arbeitsproben z.B. Projekte, Entwürfe, fachbezogene Arbeiten – auf A3 Papier.

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
07.10.2024 - 01.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.09.2024
Hochschulwechsler:
Bis 15.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 15.06.2024
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.07.2024
Hochschulwechsler:
Bis 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 15.06.2024
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.09.2024
Hochschulwechsler:
Bis 15.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 15.06.2024
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.07.2024
Hochschulwechsler:
Bis 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 15.06.2024
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert

Sommersemester
Vorlesungszeit:
02.04.2023 - 13.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.03.2025
Hochschulwechsler:
Bis 15.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.03.2025
Hochschulwechsler:
Bis 15.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 31.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.01.2025
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzung zur Zulassung zum Masterstudium ist ein abgeschlossenes Diplom- oder Bachelorstudium in Architektur.
Zur Bewerbung ist ein "Letter of Intent", der Notendurchschnitt (Diplom/BA) und ein Kopie vom Zeugnis bzw. eine Notenübersicht einzureichen. Dazu Arbeitsproben z.B. Projekte, Entwürfe, fachbezogene Arbeiten – auf A3 Papier.
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Themenschwerpunkte

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Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
07.10.2024 - 01.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.09.2024
Hochschulwechsler:
Bis 15.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 15.06.2024
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.07.2024
Hochschulwechsler:
Bis 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 15.06.2024
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.09.2024
Hochschulwechsler:
Bis 15.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 15.06.2024
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.07.2024
Hochschulwechsler:
Bis 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 15.06.2024
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024
Mit ausländischen Zeugnissen grundsätzlich über www.uni-assist.de; Ausnahmen werden über die Bewerbungsseiten der Hochschule kommuniziert

Sommersemester
Vorlesungszeit:
02.04.2023 - 13.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.03.2025
Hochschulwechsler:
Bis 15.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.03.2025
Hochschulwechsler:
Bis 15.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
Bis 31.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.01.2025
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