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Es gibt viele Studienorte – In- oder Ausland? Groß- oder Kleinstadt? Hier findest du alle Orte in denen du studieren kannst.

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Short-Facts
  • Abschluss: Master
  • Sachgebiet(e): Polizeiberufe
  • Regelstudienzeit: 2 Jahre
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Güstrow
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Goldberger Straße 12-13
18273 Güstrow
Tel: 03843 283 215
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Public Administration - Policemanagement studiere?

Beim Studiengang Public Administration - Policemanagement an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Polizeiberufe.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Public Administration - Policemanagement angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Güstrow angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Güstrow angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Public Administration - Policemanagement unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Public Administration - Policemanagement zu studieren?

Für das Studium des Fachs Public Administration - Policemanagement gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Erfolgreicher Studienabschluss, der für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) befähigt (bestandene Laufbahnprüfung nach den §§ 12, 13 oder 24)
- Ableistung von mindestens vier Jahren Polizeidienst mit einer erforderlichen polizeilichen Verwendungsbreite nach erstmaliger Übertragung eines Amtes der Laufbahngruppe 2
- Altershöchstgrenze 44 Jahre
- Nachweis der Eignung nach den Fähigkeiten, den dienstlichen Leistungen sowie der Persönlichkeit
- Nachweis der Schulbildung, die zu einem Hochschulstudium berechtigt oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zugangsvoraussetzungen:
- Erfolgreicher Studienabschluss, der für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) befähigt (bestandene Laufbahnprüfung nach den §§ 12, 13 oder 24)
- Ableistung von mindestens vier Jahren Polizeidienst mit einer erforderlichen polizeilichen Verwendungsbreite nach erstmaliger Übertragung eines Amtes der Laufbahngruppe 2
- Altershöchstgrenze 44 Jahre
- Nachweis der Eignung nach den Fähigkeiten, den dienstlichen Leistungen sowie der Persönlichkeit
- Nachweis der Schulbildung, die zu einem Hochschulstudium berechtigt oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes
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Themenschwerpunkte

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Fristen & Termine

Sonstiges

Anmerkung:
Verwaltungsinterner Studiengang, keine direkte Einschreibung an der Hochschule möglich.
Das erste Studienjahr wird beim Bund bzw. in den Ländern durchgeführt, das zweite Studienjahr findet an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster statt.