Public Administration - Policemanagement
- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Polizeiberufe
- Regelstudienzeit: 2 Jahre
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Güstrow
Goldberger Straße 12-13
18273 Güstrow
Tel: 03843 283 215
Beim Studiengang Public Administration - Policemanagement an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Polizeiberufe.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Güstrow angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Güstrow angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Der Studiengang Public Administration - Policemanagement unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.
Für das Studium des Fachs Public Administration - Policemanagement gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Erfolgreicher Studienabschluss, der für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) befähigt (bestandene Laufbahnprüfung nach den §§ 12, 13 oder 24)
- Ableistung von mindestens vier Jahren Polizeidienst mit einer erforderlichen polizeilichen Verwendungsbreite nach erstmaliger Übertragung eines Amtes der Laufbahngruppe 2
- Altershöchstgrenze 44 Jahre
- Nachweis der Eignung nach den Fähigkeiten, den dienstlichen Leistungen sowie der Persönlichkeit
- Nachweis der Schulbildung, die zu einem Hochschulstudium berechtigt oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- - Erfolgreicher Studienabschluss, der für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) befähigt (bestandene Laufbahnprüfung nach den §§ 12, 13 oder 24)
- Ableistung von mindestens vier Jahren Polizeidienst mit einer erforderlichen polizeilichen Verwendungsbreite nach erstmaliger Übertragung eines Amtes der Laufbahngruppe 2
- Altershöchstgrenze 44 Jahre
- Nachweis der Eignung nach den Fähigkeiten, den dienstlichen Leistungen sowie der Persönlichkeit
- Nachweis der Schulbildung, die zu einem Hochschulstudium berechtigt oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
Das erste Studienjahr wird beim Bund bzw. in den Ländern durchgeführt, das zweite Studienjahr findet an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster statt.