Folkwang Universität der Künste
- Promotionsrecht: Ja
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- 1927 gegründet
- 1.694 Studierende

Hochschule im Fokus
Klemensborn 39
45239 Essen
Tel: 0201 4903-0
Fax: 0201 4903-288
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Die Folkwang Universität der Künste gehört zu den Künstlerische Hochschulen.
Ja, du kannst an der Folkwang Universität der Künste promovieren.
Die Folkwang Universität der Künste ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule. Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen in der Regel nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können wesentlich höhere Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können Stipendien darstellen.
Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
Die Folkwang Universität der Künste wurde im Jahr 1927 gegründet.
Insgesamt gibt es 1694 Studierende an der Folkwang Universität der Künste.
Standorte dieser Hochschule sind Essen, Duisburg, Dortmund und Bochum.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
21.10.2024 - 14.02.2025Übersicht über die kommenden Semester- und Vorlesungzeiten: http://www.folkwang-uni.de/home/hochschule/studium/fristen-termine/
- Studienanfänger:
-
bei Hochschule erfragen
- Hochschulwechsler:
-
Hochschulwechsler bewerben sich wie alle anderen BewerberInnen für das erste Fachsemester. Nach der Einschreibung kann ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen gestellt werden.
http://www.folkwang-uni.de/home/hochschule/studium/pruefungsangelegenheiten/anerkennung-von-pruefungsleistungen/
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Es gelten die gleichen Bewerbungsfristen wie für deutsche BewerberInnen.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Es gelten die gleichen Bewerbungsfristen wie für deutsche BewerberInnen.
- Studienanfänger:
-
entfällt
- Hochschulwechsler:
-
Hochschulwechsler bewerben sich wie alle anderen BewerberInnen für das erste Fachsemester. Nach der Einschreibung kann ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen gestellt werden.
http://www.folkwang-uni.de/home/hochschule/studium/pruefungsangelegenheiten/anerkennung-von-pruefungsleistungen/
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Es gelten die gleichen Bewerbungsfristen wie für deutsche BewerberInnen.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Es gelten die gleichen Bewerbungsfristen wie für deutsche BewerberInnen.
- Vorlesungszeit:
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08.04.2024 - 19.07.2024Übersicht über die kommenden Semester- und Vorlesungzeiten: http://www.folkwang-uni.de/home/hochschule/studium/fristen-termine/

- Vorlesungszeit:
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21.10.2024 - 14.02.2025Übersicht über die kommenden Semester- und Vorlesungzeiten: http://www.folkwang-uni.de/home/hochschule/studium/fristen-termine/
- Studienanfänger:
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bei Hochschule erfragen
- Hochschulwechsler:
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Hochschulwechsler bewerben sich wie alle anderen BewerberInnen für das erste Fachsemester. Nach der Einschreibung kann ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen gestellt werden.
http://www.folkwang-uni.de/home/hochschule/studium/pruefungsangelegenheiten/anerkennung-von-pruefungsleistungen/
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Es gelten die gleichen Bewerbungsfristen wie für deutsche BewerberInnen.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Es gelten die gleichen Bewerbungsfristen wie für deutsche BewerberInnen.
- Studienanfänger:
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entfällt
- Hochschulwechsler:
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Hochschulwechsler bewerben sich wie alle anderen BewerberInnen für das erste Fachsemester. Nach der Einschreibung kann ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen gestellt werden.
http://www.folkwang-uni.de/home/hochschule/studium/pruefungsangelegenheiten/anerkennung-von-pruefungsleistungen/
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Es gelten die gleichen Bewerbungsfristen wie für deutsche BewerberInnen.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Es gelten die gleichen Bewerbungsfristen wie für deutsche BewerberInnen.
- Vorlesungszeit:
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08.04.2024 - 19.07.2024Übersicht über die kommenden Semester- und Vorlesungzeiten: http://www.folkwang-uni.de/home/hochschule/studium/fristen-termine/

