FHV - Vorarlberg University of Applied Sciences
- Promotionsrecht: Nein
- Trägerschaft: staatlich
- 1989 gegründet
- 1.513 Studierende
Hochschulstraße 1
6850 Dornbirn
Tel: +43 (0)5572 792
E-Mail: info@fhv.at
Hochschule im CHE-Ranking abschneiden.
Die FHV - Vorarlberg University of Applied Sciences gehört zu den Fachhochschulen und Hochschulen ohne Promotionsrecht.
Nein, du kannst an der FHV - Vorarlberg University of Applied Sciences nicht promovieren.
Die FHV - Vorarlberg University of Applied Sciences ist eine staatliche Hochschule. Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen in der Regel nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können wesentlich höhere Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können Stipendien darstellen.
Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
Die FHV - Vorarlberg University of Applied Sciences wurde im Jahr 1989 gegründet.
Insgesamt gibt es 1513 Studierende an der FHV - Vorarlberg University of Applied Sciences.
Standort dieser Hochschule ist Dornbirn.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
Semester-, Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeiten variieren je Studiengang.
- Bewerbungsfrist:
-
Wintersemester (i.d.R.): 15.11. - 15.5. - teilweise verlängert bis 15.9.
- Einschreibfrist (Beginner):
-
i.d.R. nach dem Aufnahmeverfahren (Juni bis Ende Oktober)
- Einschreibfrist (Rückmelder):
-
Winter: 1.10., Sommer: 1.3.
- Vorlesungszeit:
-
Semester-, Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeiten variieren je Studiengang.
- Bewerbungsfrist:
-
Wintersemester (i.d.R.): 15.11. - 15.5. - teilweise verlängert bis 15.9.
- Einschreibfrist (Beginner):
-
i.d.R. nach dem Aufnahmeverfahren (Juni bis Ende Oktober)
- Einschreibfrist (Rückmelder):
-
Winter: 1.10., Sommer: 1.3.
