FHV - Vorarlberg University of Applied Sciences
- Promotionsrecht: Nein
- Trägerschaft: staatlich
- 1989 gegründet
- 0 Studierende
Hochschule im CHE-Ranking abschneiden.
Die FHV - Vorarlberg University of Applied Sciences ist eine staatliche Hochschule.
HeyStudium erklärt: Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird durch die öffentliche Hand (Bund und Länder) finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können zusätzlich Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können zum Beispiel Stipendien darstellen. Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
- Vorlesungszeit:
-
Semester-, Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeiten variieren je Studiengang.
- Bewerbungsfrist:
-
Bewerbungsfrist I – bis 1. März
Mit einer Bewerbung bis 1. März profitierst du von einer schnelleren Studienplatzzusage.Wichtige Information: Als Bewerber:in aus einem Drittstaat (Nicht-EU bzw. Nicht-EWR, Ausnahme Schweiz) gilt der 1. März als Bewerbungsschluss.
Bewerbungsfrist II – bis 31. Mai
Alle Bewerbungen bis 31. Mai nehmen garantiert am Aufnahmeverfahren teil.
Gibt es für deinen gewünschten Studiengang mehr Anmeldungen als Studienplätze, erfolgt eine Reihung auf Basis der Bewerbungsunterlagen und des Interviews.Bewerbungsfrist III – bis 31. August
Für einige Studiengänge wird eine Warteliste geführt oder es gibt eventuell noch einzelne Plätze.
- Einschreibfrist (Beginner):
-
i.d.R. nach dem Aufnahmeverfahren (Juni bis Ende Oktober)
- Einschreibfrist (Rückmelder):
-
Winter: 1.10., Sommer: 1.3.
- Vorlesungszeit:
-
Semester-, Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeiten variieren je Studiengang.
- Bewerbungsfrist:
-
Bewerbungsfrist I – bis 1. März
Mit einer Bewerbung bis 1. März profitierst du von einer schnelleren Studienplatzzusage.Wichtige Information: Als Bewerber:in aus einem Drittstaat (Nicht-EU bzw. Nicht-EWR, Ausnahme Schweiz) gilt der 1. März als Bewerbungsschluss.
Bewerbungsfrist II – bis 31. Mai
Alle Bewerbungen bis 31. Mai nehmen garantiert am Aufnahmeverfahren teil.
Gibt es für deinen gewünschten Studiengang mehr Anmeldungen als Studienplätze, erfolgt eine Reihung auf Basis der Bewerbungsunterlagen und des Interviews.Bewerbungsfrist III – bis 31. August
Für einige Studiengänge wird eine Warteliste geführt oder es gibt eventuell noch einzelne Plätze.
- Einschreibfrist (Beginner):
-
i.d.R. nach dem Aufnahmeverfahren (Juni bis Ende Oktober)
- Einschreibfrist (Rückmelder):
-
Winter: 1.10., Sommer: 1.3.