Studiengangsprofil
Gesundheits- und Sozialrecht
Master of Laws (LL.M.)
Heidelberg
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Short-Facts
- Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
- Sachgebiet(e): Öffentliches Recht
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium
- Standort(e): Heidelberg
- Trägerschaft: privat, staatlich anerkannt

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
SRH University of Applied Sciences Heidelberg
Ludwig-Guttmann-Str. 6
69123 Heidelberg
Tel: 03051 5650200
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- Bachelor of Laws / Arts
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FAQ zu Gesundheits- und Sozialrecht

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Gesundheits- und Sozialrecht studiere?
Beim Studiengang Gesundheits- und Sozialrecht an der SRH University of Applied Sciences Heidelberg handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master of Laws (LL.M.)
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Öffentliches Recht.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Gesundheits- und Sozialrecht angeboten?
Das Studium wird als Berufsbegleitendes Studium
in Heidelberg angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Heidelberg angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Gesundheits- und Sozialrecht hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Gesundheits- und Sozialrecht zu studieren?
Für das Studium des Fachs Gesundheits- und Sozialrecht gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Für die Bewerbung zum Master-Studium Gesundheits- und Sozialrecht brauchst du:
- Einen ersten juristischen Studienabschluss (180 ECTS) mit Durchchnittsnote mind. "gut" (LL.B., Diplom) oder ein Staatsexamen
- Einen berufsqualifizierenden Studienabschluss (z. B. Soziale Arbeit, BWL) mit Rechtsanteilen von mindestens 30 CPs (oder Nachweis einer einschlägigen Berufspraxis mit juristischer Tätigkeit)
- Erfolgreich abgelegtes Auswahlverfahren
- Lebenslauf mit aktuellem Passfoto
- Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), bei ausländischen Studierenden Kopie der National Identity Card
Kommst du aus dem Ausland, kannst du zugelassen werden, wenn du uns eine Hochschulzugangsberechtigung durch Zeugnisse der bisherigen Ausbildung und ausreichend Deutschkenntnisse (DSH- oder TestDaF-Prüfung) vorlegen kannst und wenn du zusätzlich unser Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert hast.
Für die Bewerbung zum Master-Studium Gesundheits- und Sozialrecht brauchst du:
- Einen ersten juristischen Studienabschluss (180 ECTS) mit Durchchnittsnote mind. "gut" (LL.B., Diplom) oder ein Staatsexamen
- Einen berufsqualifizierenden Studienabschluss (z. B. Soziale Arbeit, BWL) mit Rechtsanteilen von mindestens 30 CPs (oder Nachweis einer einschlägigen Berufspraxis mit juristischer Tätigkeit)
- Erfolgreich abgelegtes Auswahlverfahren
- Lebenslauf mit aktuellem Passfoto
- Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), bei ausländischen Studierenden Kopie der National Identity Card
Kommst du aus dem Ausland, kannst du zugelassen werden, wenn du uns eine Hochschulzugangsberechtigung durch Zeugnisse der bisherigen Ausbildung und ausreichend Deutschkenntnisse (DSH- oder TestDaF-Prüfung) vorlegen kannst und wenn du zusätzlich unser Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert hast.
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Weitere Informationen zu aktuellen oder künftigen Vorlesungszeiten sowie Anmelde- und Bewerbungsfristen findest du im Hochschulprofil.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.10.2025 - 31.03.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
An der SRH University können Sie sich jederzeit bewerben.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
An der SRH University können Sie sich jederzeit bewerben.
Studienplatzbörse
Für diesen Studiengang gibt es noch verfügbare Studienplätze. Hier findest Du Informationen zu Fristen und Kontaktmöglichkeiten.

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Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Für die Bewerbung zum Master-Studium Gesundheits- und Sozialrecht brauchst du:
- Einen ersten juristischen Studienabschluss (180 ECTS) mit Durchchnittsnote mind. "gut" (LL.B., Diplom) oder ein Staatsexamen
- Einen berufsqualifizierenden Studienabschluss (z. B. Soziale Arbeit, BWL) mit Rechtsanteilen von mindestens 30 CPs (oder Nachweis einer einschlägigen Berufspraxis mit juristischer Tätigkeit)
- Erfolgreich abgelegtes Auswahlverfahren
- Lebenslauf mit aktuellem Passfoto
- Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), bei ausländischen Studierenden Kopie der National Identity Card
Kommst du aus dem Ausland, kannst du zugelassen werden, wenn du uns eine Hochschulzugangsberechtigung durch Zeugnisse der bisherigen Ausbildung und ausreichend Deutschkenntnisse (DSH- oder TestDaF-Prüfung) vorlegen kannst und wenn du zusätzlich unser Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert hast.

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Themenschwerpunkte
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
Fristen & Termine
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.10.2025 - 31.03.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
An der SRH University können Sie sich jederzeit bewerben.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
An der SRH University können Sie sich jederzeit bewerben.

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Sonstiges
- Studienbeitrag:
- 690.00 EUR / Monat
- Studienbeitrag (Bemerkung):
-
Staatsangehörigkeit | EU/EWR (inkl. Westbalkan, Schweiz, Ukraine): 690 € / Monat
Staatsangehörigkeit | Nicht-EU/EWR: 4.140 € / Semester
Der monatliche Beitrag bleibt über die gesamte Studienzeit gleich. Die einmalige Immatrikulationsgebühr beträgt 750,00 EUR.
Solltest du aus einem Nicht-EWR-Staat ohne Niederlassungserlaubnis kommen, beträgt die Immatrikulationsgebühr 1.000 € – die Studiengebühren musst du für ein Semester im Voraus zahlen.

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