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Studiengangsprofil

Dualer Masterstudiengang "Master of Vocational Education/ Lehramt an beruflichen Schulen" (gewerblich-technische Wissenschaften)

M.Ed. Dualer Masterstudiengang "Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen" (gewerblich-technische Wissenschaften)
Flensburg
Short-Facts
  • Abschluss: M.Ed. Dualer Masterstudiengang "Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen" (gewerblich-technische Wissenschaften)
  • Sachgebiet(e): Elektrotechnik (Lehramt), Fahrzeugtechnik, Mechatronik (Lehramt), Informationstechnik (Lehramt), Metalltechnik, Maschinenbau (Lehramt), Politik (Lehramt), Wirtschaft (Lehramt)
  • Regelstudienzeit: 6 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium, Berufsbegleitend, Duales Studium
  • Standort(e): Flensburg
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Europa-Universität Flensburg
Auf dem Campus 1
24943 Flensburg
Tel: 0461 805-2800
Fax: 0461 805-2144
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Dualer Masterstudiengang "Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen" (gewerblich-technische Wissenschaften) studiere?

Beim Studiengang Dualer Masterstudiengang "Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen" (gewerblich-technische Wissenschaften) an der Europa-Universität Flensburg handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss M.Ed. Dualer Masterstudiengang "Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen" (gewerblich-technische Wissenschaften)

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Elektrotechnik (Lehramt), Fahrzeugtechnik, Mechatronik (Lehramt), Informationstechnik (Lehramt), Metalltechnik, Maschinenbau (Lehramt), Politik (Lehramt), Wirtschaft (Lehramt).

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Dualer Masterstudiengang "Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen" (gewerblich-technische Wissenschaften) angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium, berufsbegleitendes Studium und als duales Studium in Flensburg angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Flensburg angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Dualer Masterstudiengang "Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen" (gewerblich-technische Wissenschaften) hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Dualer Masterstudiengang "Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen" (gewerblich-technische Wissenschaften) zu studieren?

Für das Studium des Fachs Dualer Masterstudiengang "Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen" (gewerblich-technische Wissenschaften) gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Für der Dualen Masterstudiengang "Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen" (gewerblich-technische Wissenschaften) gelten spezielle Zugangsvoraussetzungen.

Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich zunächst beim Ministerium.
Ihre Bewerbung schicken Sie per E-Mail an die folgende Adresse: duales-masterstudium@shibb.landsh.de

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Dualer Masterstudiengang "Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen" (gewerblich-technische Wissenschaften) sind:

Lehramtsbefähigender Master für:
  • Berufliche Schulen
  • Alle Stufen, Schulformen

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
09.09.2024 - 10.01.2025
Herbstsemester
An der Europa-Universität Flensburg gelten besondere Semesterzeiten: Die Vorlesungszeiten beginnen bereits im September (Herbstsemester) bzw. März (Frühjahrssemester)
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.05.2024 - 15.07.2024
Die Bewerbungsfrist für "Altabiturientinnen und -abiturienten" (das sind diejenigen, die ihr Abitur oder andere Hochschulzugangsberechtigung bereits im Vorjahr erworben haben) endet schon am 21.06.
Hochschulwechsler:
15.05.2024 - 15.07.2024
für das 3. und 5. Fachsemester
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.05.2024 - 15.07.2024
wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.05.2024 - 15.07.2024
Die Bewerbungsfrist für "Altabiturientinnen und -abiturienten" (das sind diejenigen, die ihr Abitur oder andere Hochschulzugangsberechtigung bereits im Vorjahr erworben haben) endet schon am 21.06.
Hochschulwechsler:
15.05.2024 - 15.07.2024
für das 3. und 5. Fachsemester
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.05.2024 - 15.07.2024
wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.05.2024 - 15.07.2024
für das 1. Fachsemester
Hochschulwechsler:
15.05.2024 - 15.07.2024
für das 3. Fachsemester
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.05.2024 - 15.07.2024
wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.05.2024 - 15.07.2024
für 1. Fachsemester
Hochschulwechsler:
15.05.2024 - 15.07.2024
für 3. Fachsemester
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.05.2024 - 15.07.2024
wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
10.03.2025 - 04.07.2025
Frühjahrssemester

An der Europa-Universität Flensburg gelten besondere Semesterzeiten: Die Vorlesungszeiten beginnen bereits im September (Herbstsemester) bzw. März (Frühjahrssemester).
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
15.12.2024 - 31.01.2025
nur 2. , 4. und 6. Fachsemester
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.12.2023 - 31.12.2024
wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.12.2024 - 31.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
15.12.2024 - 31.01.2025
nur 2. , 4. und 6. Fachsemester
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.12.2024 - 31.01.2025
wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.12.2024 - 31.01.2025
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
15.12.2024 - 31.01.2025
nur 2. und 4. Fachsemester
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.12.2024 - 31.01.2025
wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.12.2024 - 31.01.2025
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
15.12.2024 - 31.01.2025
nur 2. und 4. Fachsemester
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.12.2024 - 31.01.2025
wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.12.2024 - 31.01.2025
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Für der Dualen Masterstudiengang "Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen" (gewerblich-technische Wissenschaften) gelten spezielle Zugangsvoraussetzungen.

Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich zunächst beim Ministerium.
Ihre Bewerbung schicken Sie per E-Mail an die folgende Adresse: duales-masterstudium@shibb.landsh.de
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Themenschwerpunkte

Lehramtsbefähigender Master für:
  • Berufliche Schulen
  • Alle Stufen, Schulformen

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
09.09.2024 - 10.01.2025
Herbstsemester
An der Europa-Universität Flensburg gelten besondere Semesterzeiten: Die Vorlesungszeiten beginnen bereits im September (Herbstsemester) bzw. März (Frühjahrssemester)
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.05.2024 - 15.07.2024
Die Bewerbungsfrist für "Altabiturientinnen und -abiturienten" (das sind diejenigen, die ihr Abitur oder andere Hochschulzugangsberechtigung bereits im Vorjahr erworben haben) endet schon am 21.06.
Hochschulwechsler:
15.05.2024 - 15.07.2024
für das 3. und 5. Fachsemester
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.05.2024 - 15.07.2024
wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.05.2024 - 15.07.2024
Die Bewerbungsfrist für "Altabiturientinnen und -abiturienten" (das sind diejenigen, die ihr Abitur oder andere Hochschulzugangsberechtigung bereits im Vorjahr erworben haben) endet schon am 21.06.
Hochschulwechsler:
15.05.2024 - 15.07.2024
für das 3. und 5. Fachsemester
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.05.2024 - 15.07.2024
wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.05.2024 - 15.07.2024
für das 1. Fachsemester
Hochschulwechsler:
15.05.2024 - 15.07.2024
für das 3. Fachsemester
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.05.2024 - 15.07.2024
wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
15.05.2024 - 15.07.2024
für 1. Fachsemester
Hochschulwechsler:
15.05.2024 - 15.07.2024
für 3. Fachsemester
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.05.2024 - 15.07.2024
wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.05.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
10.03.2025 - 04.07.2025
Frühjahrssemester

An der Europa-Universität Flensburg gelten besondere Semesterzeiten: Die Vorlesungszeiten beginnen bereits im September (Herbstsemester) bzw. März (Frühjahrssemester).
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
15.12.2024 - 31.01.2025
nur 2. , 4. und 6. Fachsemester
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.12.2023 - 31.12.2024
wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.12.2024 - 31.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
15.12.2024 - 31.01.2025
nur 2. , 4. und 6. Fachsemester
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.12.2024 - 31.01.2025
wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.12.2024 - 31.01.2025
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
15.12.2024 - 31.01.2025
nur 2. und 4. Fachsemester
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.12.2024 - 31.01.2025
wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.12.2024 - 31.01.2025
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Hochschulwechsler:
15.12.2024 - 31.01.2025
nur 2. und 4. Fachsemester
International Studierende aus der Europäischen Union:
15.12.2024 - 31.01.2025
wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
15.12.2024 - 31.01.2025
International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
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Sonstiges

Studienbeitrag (Bemerkung):
Studiengebühren werden nicht erhoben, jedoch wird jedes Semester ein Semesterbeitrag fällig.
Anmerkung:
Der Studiengang ist eine Kooperation zwischen dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur und der Europa-Universität Flensburg. Bewerbungen sind ausschließlich an das Ministerium zu richten.