Rechtspfleger (Beamte/ Beamtin)
- Abschluss: Diplom
- Sachgebiet(e): Rechtspflege
- Regelstudienzeit: 3 Jahre
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Duales Studium, Praxisintegrierend
- Standort(e): Schwetzingen
Karlsruher Straße 2
68723 Schwetzingen
Tel: 06202 928900
Beim Studiengang Rechtspfleger (Beamte/Beamtin) an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Diplom
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Rechtspflege.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als duales Studium und als praxisintegrierendes Studium in Schwetzingen angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Schwetzingen angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Rechtspfleger (Beamte/Beamtin) hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Rechtspfleger (Beamte/Beamtin) gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Bewerbungen sind an die zuständigen Einstellungsbehörden.
Eine Bewerbung direkt bei der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist nicht möglich.
Vielmehr ist die Bewerbung zu richten an die Einstellungsbehörde des Bundeslandes/Landesteils, in dem die praktische Ausbildung abgeleistet werden und die spätere Berufstätigkeit erfolgen sollen. In den Vorbereitungsdienst kann nur eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
Über die weiteren Einstellungsvoraussetzungen (schulische Vorbildung, Höchstalter etc.), die Bewerbungsfristen und die einzureichenden Bewerbungsunterlagen informieren die zuständigen Einstellungsbehörden auf ihren jeweiligen Internetseiten.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Bewerbungen sind an die zuständigen Einstellungsbehörden.
Eine Bewerbung direkt bei der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist nicht möglich.
Vielmehr ist die Bewerbung zu richten an die Einstellungsbehörde des Bundeslandes/Landesteils, in dem die praktische Ausbildung abgeleistet werden und die spätere Berufstätigkeit erfolgen sollen. In den Vorbereitungsdienst kann nur eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
Über die weiteren Einstellungsvoraussetzungen (schulische Vorbildung, Höchstalter etc.), die Bewerbungsfristen und die einzureichenden Bewerbungsunterlagen informieren die zuständigen Einstellungsbehörden auf ihren jeweiligen Internetseiten.
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
Hier werden Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland ausgebildet.
Mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst werden die Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.
Sie führen die Dienstbezeichnung "Rechtspflegeranwärterin" bzw. "Rechtspflegeranwärter".
Während der Ausbildung (sog. Vorbereitungsdienst) werden Anwärterbezüge (Gehalt) nach Maßgabe des Bundesbesoldungsgesetzes gewährt.