Gerichtsvollzieher/ -in
- Abschluss: Bachelor
- Sachgebiet(e): Allgemeiner Innerer Verwaltungsdienst
- Regelstudienzeit: 3 Jahre
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Duales Studium, Praxisintegrierend
- Standort(e): Schwetzingen
Karlsruher Straße 2
68723 Schwetzingen
Tel: 06202 928900
Beim Studiengang Gerichtsvollzieher/-in an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Allgemeiner Innerer Verwaltungsdienst.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als duales Studium und als praxisintegrierendes Studium in Schwetzingen angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Schwetzingen angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintertrimester.
Der Studiengang Gerichtsvollzieher/-in hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Gerichtsvollzieher/-in gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Bewerbungen sind an die zuständigen Einstellungsbehörden zu richten.
In den Vorbereitungsdienst kann nur eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
Über die weiteren Einstellungsvoraussetzungen (schulische Vorbildung, Höchstalter etc.), die Bewerbungsfristen und die einzureichenden Bewerbungsunterlagen informieren die zuständigen Einstellungsbehörden auf ihren jeweiligen Internetseiten.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Zulassungssemester:
- nur Wintertrimester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Bewerbungen sind an die zuständigen Einstellungsbehörden zu richten.
In den Vorbereitungsdienst kann nur eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
Über die weiteren Einstellungsvoraussetzungen (schulische Vorbildung, Höchstalter etc.), die Bewerbungsfristen und die einzureichenden Bewerbungsunterlagen informieren die zuständigen Einstellungsbehörden auf ihren jeweiligen Internetseiten.
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
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