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Studiengangsprofil

Kinder- und Jugendhilfe (dual)

Bachelor
Koblenz
Dein SIT-Match
Short-Facts
  • Abschluss: Bachelor
  • Sachgebiet(e): Soziale Arbeit
  • Regelstudienzeit: 7 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Duales Studium, Fernstudium, Praxisintegrierend
  • Standort(e): Koblenz
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Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz
Tel: 0261 9528-0
Fax: 0261 9528-567
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Kinder- und Jugendhilfe (dual) studiere?

Beim Studiengang Kinder- und Jugendhilfe (dual) an der Hochschule Koblenz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Soziale Arbeit.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 42 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Kinder- und Jugendhilfe (dual) angeboten?

Das Studium wird als duales Studium, Fernstudium und als praxisintegrierendes Studium in Koblenz angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Koblenz angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Kinder- und Jugendhilfe (dual) hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Kinder- und Jugendhilfe (dual) zu studieren?

Für das Studium des Fachs Kinder- und Jugendhilfe (dual) gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Da es sich um einen dualen Studiengang handelt, wird neben einem Studienplatz auch eine geeignete Praxisstelle benötigt. Die Verzahnung von Theorie und Praxis beginnt ab dem ersten Semester. Für Ihre Bewerbung bedeutet dies konkret:
Sie benötigen eine Zusage einer Praxisstelle, um sich in unseren Studiengang einschreiben zu können. Wir empfehlen, Ihrem potentiellen Arbeitgeber bereits mit der Bewerbung erste Informationen über den Studiengang zu geben. Bitte informieren Sie sich hierfür auch unter der Rubrik "Infos für Träger/Kooperationspartner".
Sollten Sie bereits eine geeignete Praxisstelle haben, können Sie diese gerne "mitbringen". Der Träger Ihrer Praxisstelle muss vor Ihrer Bewerbung an der Hochschule als Kooperationspartner anerkannt werden. Hierzu kann der Träger sich gerne an uns wenden.
Da es sich bei B.A. Kinder- und Jugendhilfe (dual) um einen Fernstudiengang handelt, können Sie Ihre Praxisstelle unabhängig vom Standort der Hochschule wählen.

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 30.09.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.07.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 30.09.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.07.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024

Sommersemester
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 31.03.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.12.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 31.03.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.11.2024
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Kann ich Kinder- und Jugendhilfe (dual) ohne Abitur studieren?

Ja, ein Studium ist an der Hochschule Koblenz ohne Abitur möglich.

Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?

Für Kinder- und Jugendhilfe (dual) gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.

Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?

Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur: Zur Internetseite .

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Zugangsvoraussetzungen:
Da es sich um einen dualen Studiengang handelt, wird neben einem Studienplatz auch eine geeignete Praxisstelle benötigt. Die Verzahnung von Theorie und Praxis beginnt ab dem ersten Semester. Für Ihre Bewerbung bedeutet dies konkret:
Sie benötigen eine Zusage einer Praxisstelle, um sich in unseren Studiengang einschreiben zu können. Wir empfehlen, Ihrem potentiellen Arbeitgeber bereits mit der Bewerbung erste Informationen über den Studiengang zu geben. Bitte informieren Sie sich hierfür auch unter der Rubrik "Infos für Träger/Kooperationspartner".
Sollten Sie bereits eine geeignete Praxisstelle haben, können Sie diese gerne "mitbringen". Der Träger Ihrer Praxisstelle muss vor Ihrer Bewerbung an der Hochschule als Kooperationspartner anerkannt werden. Hierzu kann der Träger sich gerne an uns wenden.
Da es sich bei B.A. Kinder- und Jugendhilfe (dual) um einen Fernstudiengang handelt, können Sie Ihre Praxisstelle unabhängig vom Standort der Hochschule wählen.
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Themenschwerpunkte

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.

Fristen & Termine

Wintersemester
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 30.09.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.07.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 30.09.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.07.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024

Sommersemester
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 31.03.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.12.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 31.03.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.11.2024
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Sonstiges

Studieren ohne Abitur:
Studieren ohne Abitur möglich:
Ja
Zulassungsbedingungen(en):

Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung
Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
Zur Internetseite