- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Architektur
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Berufsbegleitend, Teilzeitstudium
- Standort(e): Bremen
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Hochschulabschluss in Architektur oder einem vergleichbaren Studiengang mit einem Leistungsumfang von mind. 180 ECTS-Punkten, sowie einer Durchschnittsnote von mind. 2,5 des Bachelor- oder Diplomabschluss (ECTS - Grade A-C).
Die Note der Abschlussarbeit im Erststudium, muss mind. 3,0 betragen. Durch eine mind. neunmonatige qualifizierte berufliche Praxis gilt die Abschlussarbeitsnote um 0,3 besser bewertet.
Nachweis über eine mind. 10-wöchige qualifizierte berufliche Praxis, die zum Beginn der Masterthesis abgeleistet sein muss. Den Studierenden wird empfohlen, vor Antritt des Masterstudiums eine einjährige Praxisphase zu absolvieren.
Bewerber/-innen mit einer Durchschnittsnote von 2,6 bis 2,8 (im Bachelor- oder Diplom) benötigen zur Zulassung mind. eine neunmonatige qualifizierte berufliche Praxis.
Nachweis der künstlerischen Befähigung durch Upload einer exemplarischen Studienarbeit.
Nachweis erforderlicher Deutschkenntnisse bei BewerberInnen aus dem Ausland
- Nächste Vorlesungszeit:
-
14.10.2024 - 31.01.2025
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Hochschulabschluss in Architektur oder einem vergleichbaren Studiengang mit einem Leistungsumfang von mind. 180 ECTS-Punkten, sowie einer Durchschnittsnote von mind. 2,5 des Bachelor- oder Diplomabschluss (ECTS - Grade A-C).
Die Note der Abschlussarbeit im Erststudium, muss mind. 3,0 betragen. Durch eine mind. neunmonatige qualifizierte berufliche Praxis gilt die Abschlussarbeitsnote um 0,3 besser bewertet.
Nachweis über eine mind. 10-wöchige qualifizierte berufliche Praxis, die zum Beginn der Masterthesis abgeleistet sein muss. Den Studierenden wird empfohlen, vor Antritt des Masterstudiums eine einjährige Praxisphase zu absolvieren.
Bewerber/-innen mit einer Durchschnittsnote von 2,6 bis 2,8 (im Bachelor- oder Diplom) benötigen zur Zulassung mind. eine neunmonatige qualifizierte berufliche Praxis.
Nachweis der künstlerischen Befähigung durch Upload einer exemplarischen Studienarbeit.
Nachweis erforderlicher Deutschkenntnisse bei BewerberInnen aus dem Ausland
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14.10.2024 - 31.01.2025
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