Psychologie
- Abschluss: Bachelor
- Sachgebiet(e): Psychologie
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Witten
- Trägerschaft: privat, staatlich anerkannt
Alfred-Herrhausen-Str. 50
58448 Witten
Tel: 02302 926 849
Fax: 02302 926 803
Der Studiengang ist NC-frei. Die Zulassung erfolgt über ein persönliches Auswahlverfahren. Dieses umfasst eine Bewerbung über das Campus-Onlinesystem zur Prüfung der Formalitäten für den Hochschulzugang und die Motivation des Bewerbers sowie ein persönliches Gespräch vor einer Auswahlkommission.
Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzung ist ein dreimonatiges Praktikum bzw. die Bestätigung eines Praktikumsplatzes in einer klinischen Einrichtung oder einer Beratungsstelle (berufliche Tätigkeiten im psychosozialen Bereich sind anrechenbar). Das Praktikum muss mit der Immatrikulation abgeschlossen sein; Praktikum/berufliche Tätigkeit dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.10.2024 - 31.03.2025Informationen zu den Semester- und Vorlesungszeiten: https://intranet.uni-wh.de/fileadmin/redakteur/01-studieren/Neu_hier_/Langfristige_Planung_der_Semesterzeiten_an_der_UWH_VIII.pdf
- Aktuelle Anmeldungsfrist:
-
Alle Studiengänge sind NC-frei. Die Zulassung erfolgt über ein persönliches Bewerbungsverfahren.
Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Anmeldefristen: https://www.uni-wh.de/studium/studiengaenge/ (bitte auf den entsprechenden Studiengang klicken)
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Alle Studiengänge sind NC-frei. Die Zulassung erfolgt über ein persönliches Bewerbungsverfahren.
Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Anmeldefristen: https://www.uni-wh.de/studium/studiengaenge/ (bitte auf den entsprechenden Studiengang klicken)
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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Alle Studiengänge sind NC-frei. Die Zulassung erfolgt über ein persönliches Bewerbungsverfahren.
Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Anmeldefristen: https://www.uni-wh.de/studium/studiengaenge/ (bitte auf den entsprechenden Studiengang klicken)
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Der Studiengang ist NC-frei. Die Zulassung erfolgt über ein persönliches Auswahlverfahren. Dieses umfasst eine Bewerbung über das Campus-Onlinesystem zur Prüfung der Formalitäten für den Hochschulzugang und die Motivation des Bewerbers sowie ein persönliches Gespräch vor einer Auswahlkommission.
Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzung ist ein dreimonatiges Praktikum bzw. die Bestätigung eines Praktikumsplatzes in einer klinischen Einrichtung oder einer Beratungsstelle (berufliche Tätigkeiten im psychosozialen Bereich sind anrechenbar). Das Praktikum muss mit der Immatrikulation abgeschlossen sein; Praktikum/berufliche Tätigkeit dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
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- Nächste Vorlesungszeit:
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01.10.2024 - 31.03.2025Informationen zu den Semester- und Vorlesungszeiten: https://intranet.uni-wh.de/fileadmin/redakteur/01-studieren/Neu_hier_/Langfristige_Planung_der_Semesterzeiten_an_der_UWH_VIII.pdf
- Aktuelle Anmeldungsfrist:
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Alle Studiengänge sind NC-frei. Die Zulassung erfolgt über ein persönliches Bewerbungsverfahren.
Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Anmeldefristen: https://www.uni-wh.de/studium/studiengaenge/ (bitte auf den entsprechenden Studiengang klicken)
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
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Alle Studiengänge sind NC-frei. Die Zulassung erfolgt über ein persönliches Bewerbungsverfahren.
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- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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Alle Studiengänge sind NC-frei. Die Zulassung erfolgt über ein persönliches Bewerbungsverfahren.
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- Studienbeitrag (Bemerkung):
- Der Studienbeitrag richtet sich nach dem später zu erwartenden Einkommen. Die Hochschule ermöglicht über einen Umgekehrten Generationenvertrag ein Studium unabhängig vom finanziellen Hintergrund: Studierende können sich für eine Sofortzahlung, eine einkommensabhängige Späterzahlung oder eine hälftige Sofort- und Späterzahlung entscheiden. Eine Höchstgrenze deckelt die Rückzahlung nach oben. Gezahlt wird generell nur für die Regelstudienzeit – auch wenn diese überschritten wird.