Rentenversicherung
- Abschluss: Bachelor
- Sachgebiet(e): Sozialversicherung
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Duales Studium, Praxisintegrierend
- Standort(e): Ludwigsburg
Reuteallee 36
71634 Ludwigsburg
Tel: 07141 140-0
Fax: 07141 140-544
Beim Studiengang Rentenversicherung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Sozialversicherung.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als duales Studium und als praxisintegrierendes Studium in Ludwigsburg angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Ludwigsburg angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Rentenversicherung hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Rentenversicherung gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg führt das Bewerbungsverfahren durch, nimmt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf vor und weist zum Studium an der Fachhochschule zu.
Voraussetzungen: Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 GG oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Staates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum; Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsstand sowie persönliche und gesundheitliche Eignung
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg führt das Bewerbungsverfahren durch, nimmt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf vor und weist zum Studium an der Fachhochschule zu.
Voraussetzungen: Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 GG oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Staates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum; Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsstand sowie persönliche und gesundheitliche Eignung
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