Archivwesen
- Abschluss: Diplom (FH)
- Sachgebiet(e): Archivwesen
- Regelstudienzeit: 3 Jahre
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Duales Studium, Praxisintegrierend
- Standort(e): München
Wagmüllerstraße 20
80538 München
Tel: 089 1426750
Fax: 089 24267516
Beim Studiengang Archivwesen an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Diplom (FH)
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Archivwesen.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als duales Studium und als praxisintegrierendes Studium in München angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in München angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Archivwesen unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.
Für das Studium des Fachs Archivwesen gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule.
Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei
einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin / den Beamten
sodann der Hochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen
eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen müssen.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule.
Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei
einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin / den Beamten
sodann der Hochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen
eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen müssen.
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