- Studienfeld(er): Steuerrecht
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Duales Studium, Duales Studium, praxisintegrierend
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Bei Einschreibung muss Arbeitsvertrag mit einem Kooperationsunternehmen eingereicht werden.
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 18.07.2026Siehe auch: www.hs-rm.de/semestertermine
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bis 01.09.2026Bitte beachten Sie unbedingt auch die Informationen auf der Webseite der Hochschule RheinMain: www.hs-rm.de/bewerbung-international
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bis 01.09.2026Bitte beachten Sie unbedingt auch die Informationen auf der Webseite der Hochschule RheinMain: www.hs-rm.de/bewerbung-international
Außerdem gilt folgendes: Bei Ausbildung/Berufserfahrung ohne fachliche Nähe zum Studienfach ist eine qualifizierte fachnahe Weiterbildung (min. 400 Stunden) nachzuweisen. Unter bestimmten Bedingungen kann ohne Zugangsprüfung studiert werden (siehe Link).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bei Einschreibung muss Arbeitsvertrag mit einem Kooperationsunternehmen eingereicht werden.
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 18.07.2026Siehe auch: www.hs-rm.de/semestertermine
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bis 01.09.2026Bitte beachten Sie unbedingt auch die Informationen auf der Webseite der Hochschule RheinMain: www.hs-rm.de/bewerbung-international
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bis 01.09.2026Bitte beachten Sie unbedingt auch die Informationen auf der Webseite der Hochschule RheinMain: www.hs-rm.de/bewerbung-international
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Bei Ausbildung/Berufserfahrung ohne fachliche Nähe zum Studienfach ist eine qualifizierte fachnahe Weiterbildung (min. 400 Stunden) nachzuweisen. Unter bestimmten Bedingungen kann ohne Zugangsprüfung studiert werden (siehe Link).
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite