- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Bauingenieurwesen
- Regelstudienzeit: 5 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Teilzeitstudium
- Standort(e): Mainz

Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
Tel: 06131 628-0
Fax: 06131 628-7777
Beim Studiengang Bauingenieurwesen Bauen im Bestand an der Hochschule Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Bauingenieurwesen.
Die Regelstudienzeit beträgt 5 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 30 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als Teilzeitstudium in Mainz angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Der Studiengang Bauingenieurwesen Bauen im Bestand hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Bauingenieurwesen Bauen im Bestand gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
qualifizierter Studienabschluss Bachelor oder Diplom-Ingenieur (FH) im Studiengang Bauingenieurwesen oder in einem vergleichbaren Studiengang einer nationalen oder internationalen Hochschule
Themenschwerpunkte im Studienfach Bauingenieurwesen Bauen im Bestand sind:
- Schwerpunkte:
- Bauen im Bestand (Baubetrieb, Konstruktiver Ingenieurbau)
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
Die Vorlesungszeiten in den einzelnen Studiengängen variieren. Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( www.hs-mainz.de ) im Terminplan des jeweiligen Fachbereichs.
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen

Das Studium im Portrait
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- qualifizierter Studienabschluss Bachelor oder Diplom-Ingenieur (FH) im Studiengang Bauingenieurwesen oder in einem vergleichbaren Studiengang einer nationalen oder internationalen Hochschule

- Schwerpunkte:
- Bauen im Bestand (Baubetrieb, Konstruktiver Ingenieurbau)
- Vorlesungszeit:
-
Die Vorlesungszeiten in den einzelnen Studiengängen variieren. Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( www.hs-mainz.de ) im Terminplan des jeweiligen Fachbereichs.
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen


