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Kirchenmusik
- Studienfeld(er): Kirchenmusik
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 8 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über Frankfurt am Main
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.
Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen vorausgesetzt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
12.10.2026 - 12.02.2027
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.
Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen vorausgesetzt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
12.10.2026 - 12.02.2027
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- '-'
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