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Studiengangsprofil

Kirchenmusik

Short-Facts
  • Abschluss: Bachelor
  • Sachgebiet(e): Kirchenmusik
  • Regelstudienzeit: 8 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Frankfurt am Main
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Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Eschersheimer Landstraße 29-39
60322 Frankfurt Am Main
Tel: 069 154007-0
Fax: 069 154007-108
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Kirchenmusik studiere?

Beim Studiengang Kirchenmusik an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Kirchenmusik.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 48 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Kirchenmusik angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Frankfurt am Main angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Frankfurt am Main angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Kirchenmusik unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Kirchenmusik zu studieren?

Für das Studium des Fachs Kirchenmusik gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.

Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen vorausgesetzt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
16.10.2023 - 16.02.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung

Sommersemester
Vorlesungszeit:
08.04.2024 - 19.07.2024
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.

Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen vorausgesetzt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
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Themenschwerpunkte

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Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
16.10.2023 - 16.02.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
International Studierende aus der Europäischen Union:
Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung

Sommersemester
Vorlesungszeit:
08.04.2024 - 19.07.2024
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Sonstiges

Studienbeitrag (Bemerkung):
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