Kirchenmusik
- Abschluss: Bachelor
- Sachgebiet(e): Kirchenmusik
- Regelstudienzeit: 8 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Frankfurt am Main
Eschersheimer Landstraße 29-39
60322 Frankfurt Am Main
Tel: 069 154007-0
Fax: 069 154007-108
Beim Studiengang Kirchenmusik an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Kirchenmusik.
Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 48 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Frankfurt am Main angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Frankfurt am Main angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Der Studiengang Kirchenmusik unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.
Für das Studium des Fachs Kirchenmusik gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.
Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen vorausgesetzt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
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16.10.2023 - 16.02.2024
- Studienanfänger:
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Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
- Studienanfänger:
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Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
- Studienanfänger:
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Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
- Studienanfänger:
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Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
- Vorlesungszeit:
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08.04.2024 - 19.07.2024
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.
Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen vorausgesetzt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
- Vorlesungszeit:
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16.10.2023 - 16.02.2024
- Studienanfänger:
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Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
- Studienanfänger:
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Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
- Studienanfänger:
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Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
- Studienanfänger:
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Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Anmeldefrist zur Teilnahme an der Eignungsprüfung
- Vorlesungszeit:
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08.04.2024 - 19.07.2024
- Studienbeitrag (Bemerkung):
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