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Musik - Klangkunst - Komposition
- Studienfeld(er): Komposition
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über Mainz
Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/),
Bachelorabschluss im Fach Musik oder Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht oder
Bachelorabschluss im Fach Kunst oder Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht.
Bei Vorliegen einer hohen künstlerischen Befähigung, festgestellt durch die Eignungsprüfung, ist auch die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern, die einen anderen Studiengang abgeschlossen haben, möglich.
Englische Sprachkenntnisse
Bei Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau A1-GERR) zu erbringen.
- Weitere Sprachen:
- Englisch
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/),
Bachelorabschluss im Fach Musik oder Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht oder
Bachelorabschluss im Fach Kunst oder Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht.
Bei Vorliegen einer hohen künstlerischen Befähigung, festgestellt durch die Eignungsprüfung, ist auch die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern, die einen anderen Studiengang abgeschlossen haben, möglich.
Englische Sprachkenntnisse
Bei Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau A1-GERR) zu erbringen.
- Weitere Sprachen:
- Englisch
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
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