Musik - Klangkunst - Komposition
- Abschluss: Master of Music
- Sachgebiet(e): Komposition
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mainz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
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Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/),
Bachelorabschluss im Fach Musik oder Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht oder
Bachelorabschluss im Fach Kunst oder Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht.
Bei Vorliegen einer hohen künstlerischen Befähigung, festgestellt durch die Eignungsprüfung, ist auch die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern, die einen anderen Studiengang abgeschlossen haben, möglich.
Englische Sprachkenntnisse
Bei Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau A1-GERR) zu erbringen.
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
21.10.2024 - 08.02.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 15.05.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 15.05.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/),
Bachelorabschluss im Fach Musik oder Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht oder
Bachelorabschluss im Fach Kunst oder Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht.
Bei Vorliegen einer hohen künstlerischen Befähigung, festgestellt durch die Eignungsprüfung, ist auch die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern, die einen anderen Studiengang abgeschlossen haben, möglich.
Englische Sprachkenntnisse
Bei Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau A1-GERR) zu erbringen.
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- Weitere Sprachen:
- Englisch
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- Nächste Vorlesungszeit:
-
21.10.2024 - 08.02.2025
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 15.05.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.04.2025 - 15.05.2025Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
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Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
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