- Studienfeld(er): Musikgeschichte, Musikwissenschaft
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Bachelorabschluss mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit einem musikwissenschaftlichen Anteil von mind. 60 Leistungspunkten. Hierbei müssen mindestens 36 LP auf den Bereich der Historischen Musikwissenschaft entfallen
oder
gleichwertiger Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen.
Ausreichende Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache oder Lateinkenntnisse werden vorausgesetzt.
Zum Studium der Musikwissenschaft sind Fähigkeiten im Instrumentalspiel dringend empfohlen. Ebenso sind fundierte musiktheoretische Kenntnisse unabdingbar.
Vor Aufnahme des Masterstudiums wird eine Studienfachberatung im Fach Musikwissenschaft dringend angeraten.
- Schwerpunkte:
- Buchwissenschaft, Ethnologie, Kunstgeschichte, Medienmanagement, Musikinformatik, Musiktheorie, Musikwissenschaft als historische Kulturwissenschaft, Theaterwissenschaft
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelorabschluss mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland mit einem musikwissenschaftlichen Anteil von mind. 60 Leistungspunkten. Hierbei müssen mindestens 36 LP auf den Bereich der Historischen Musikwissenschaft entfallen
oder
gleichwertiger Abschluss mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen.
Ausreichende Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache oder Lateinkenntnisse werden vorausgesetzt.
Zum Studium der Musikwissenschaft sind Fähigkeiten im Instrumentalspiel dringend empfohlen. Ebenso sind fundierte musiktheoretische Kenntnisse unabdingbar.
Vor Aufnahme des Masterstudiums wird eine Studienfachberatung im Fach Musikwissenschaft dringend angeraten.
- Schwerpunkte:
- Buchwissenschaft, Ethnologie, Kunstgeschichte, Medienmanagement, Musikinformatik, Musiktheorie, Musikwissenschaft als historische Kulturwissenschaft, Theaterwissenschaft
- Nächste Vorlesungszeit:
-
27.10.2025 - 14.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.10.2025 - 01.03.2026Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).