Psychosoziale Beratung und Recht
- Studienfeld(er): Beratung, Sozialpsychologie
- Startdatum: nur Sommersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium, Teilzeitstudium
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt Am Main
Tel: 069 1533-0
Fax: 069 1533-2400
Zulassungsvoraussetzung:
-abgeschlossenes Hochschulstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule aus den Bereichen des Gesundheits-, Sozial- oder Pflegewesens mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten und 400 Stunden Beratungserfahrungen im Bereich der psychosozialen und / oder rechtlichen Beratung.
-Hochschulabsolventen einer staatlichen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten aus anderen Bereichen müssen Beratungserfahrung im Bereich der psychosozialen und/oder rechtlichen Beratung von mindestens 2.500 Stunden nachweisen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Studiengangs: https://www.frankfurt-university.de/de/studium/master-studiengange/psychosoziale-beratung-und-recht-ma/fuer-studieninteressierte/
- Schwerpunkte:
- Beratung / Recht / Case Management
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 17.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Bis 15.01.2026Eine Bewerbung zum Sommersemester 2026 ist voraussichtlich ab Anfang Dezember 2025 möglich.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bis 15.01.2026Studieninteressierte mit ausländischen Abschlüssen informieren sich bitte über die Seiten der Internationalen Zulassung:
https://www.frankfurt-university.de/de/studium/internationale-zulassung/
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bis 15.01.2026Studieninteressierte mit ausländischen Abschlüssen informieren sich bitte über die Seiten der Internationalen Zulassung:
https://www.frankfurt-university.de/de/studium/internationale-zulassung/
- Zulassungssemester:
- nur Sommersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Zulassungsvoraussetzung:
-abgeschlossenes Hochschulstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule aus den Bereichen des Gesundheits-, Sozial- oder Pflegewesens mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten und 400 Stunden Beratungserfahrungen im Bereich der psychosozialen und / oder rechtlichen Beratung.
-Hochschulabsolventen einer staatlichen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten aus anderen Bereichen müssen Beratungserfahrung im Bereich der psychosozialen und/oder rechtlichen Beratung von mindestens 2.500 Stunden nachweisen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Studiengangs: https://www.frankfurt-university.de/de/studium/master-studiengange/psychosoziale-beratung-und-recht-ma/fuer-studieninteressierte/
- Schwerpunkte:
- Beratung / Recht / Case Management
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 17.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Bis 15.01.2026Eine Bewerbung zum Sommersemester 2026 ist voraussichtlich ab Anfang Dezember 2025 möglich.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
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Bis 15.01.2026Studieninteressierte mit ausländischen Abschlüssen informieren sich bitte über die Seiten der Internationalen Zulassung:
https://www.frankfurt-university.de/de/studium/internationale-zulassung/
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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Bis 15.01.2026Studieninteressierte mit ausländischen Abschlüssen informieren sich bitte über die Seiten der Internationalen Zulassung:
https://www.frankfurt-university.de/de/studium/internationale-zulassung/
- Studienbeitrag (Bemerkung):
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Neben den üblichen Semestergebühren entstehen einmalig verpflichtende Kosten für 20h Einzellehrtherapie.
Die Kosten für diese 20 Stunden Einzellehrberatung belaufen sich während des gesamten Studiums auf insgesamt ungefähr 1.500 bis 2.200 Euro bei einem vorausgesetzten Stundensatz von 80,- bis 110,-€. Dieser Betrag ist jedoch nicht an die Hochschule zu zahlen, sondern an die Lehrsupervisor*in, mit der ein entsprechender Vertrag aufgesetzt wird.
Der Studiengang hat in erster Linie ein institutionsbezogenes Profil, vermittelt aber gleichzeitig vielfältige institutionsübergreifende Beratungskompetenzen, die auch für eine freiberufliche Tätigkeit fundamental sind. Mit zunehmendem Beratungsbedarf steigen auch die Anforderungen an eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung der Berater und an die wissenschaftlichen Kompetenzen zur Qualitätssicherung, die praxisorientiert vermittelt werden.