Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken
- Studienfeld(er): Bauingenieurwesen
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über Münster
Voraussetzung für die Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums im Masterstudiengang Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern bzw. 210 Leistungspunkten) auf den Gebieten des Bauingenieurwesens, der Architektur, des Fachingenieurs oder Facility Managers, der Rechtswissenschaften (Jura), der Wirtschaftswissenschaften (VWL/BWL) oder einer verwandten Fachrichtung.
Der Abschluss gemäß Absatz 1 kann bei einer geringeren Anzahl an Leistungspunkten ausnahmsweise auch nachgewiesen werden durch besonders qualifizierte Leistungen in der beruflichen Tätigkeit nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulab-schluss. Außerdem können fehlende Leistungspunkte bis zum Beginn des dritten Fach-semesters durch Angleichungsmodule aus den Curricula bestehender Studiengänge der FH Münster oder aus Curricula von Studiengängen anderer Hochschulen nachge-wiesen werden
- Schwerpunkte:
- Baumanagement, Bauprojektmanagement, Baurecht, baurechtliche Betriebswirtschaftslehre, Nachtragsmanagement, Projektentwicklung, Vertragsmanagement
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
wie deutsche BewerberInnen
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
wie deutsche Bewerber
Ausnahme: für die Master-Studiengänge Chemical Engineering und Materials Science and Engineering am 31.05
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Voraussetzung für die Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums im Masterstudiengang Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern bzw. 210 Leistungspunkten) auf den Gebieten des Bauingenieurwesens, der Architektur, des Fachingenieurs oder Facility Managers, der Rechtswissenschaften (Jura), der Wirtschaftswissenschaften (VWL/BWL) oder einer verwandten Fachrichtung.
Der Abschluss gemäß Absatz 1 kann bei einer geringeren Anzahl an Leistungspunkten ausnahmsweise auch nachgewiesen werden durch besonders qualifizierte Leistungen in der beruflichen Tätigkeit nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulab-schluss. Außerdem können fehlende Leistungspunkte bis zum Beginn des dritten Fach-semesters durch Angleichungsmodule aus den Curricula bestehender Studiengänge der FH Münster oder aus Curricula von Studiengängen anderer Hochschulen nachge-wiesen werden
- Schwerpunkte:
- Baumanagement, Bauprojektmanagement, Baurecht, baurechtliche Betriebswirtschaftslehre, Nachtragsmanagement, Projektentwicklung, Vertragsmanagement
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
wie deutsche BewerberInnen
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
wie deutsche Bewerber
Ausnahme: für die Master-Studiengänge Chemical Engineering und Materials Science and Engineering am 31.05
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- Der Studiengang ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei unserem Kooperationspartner.