Short-Facts
- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Öffentliches Recht
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium
- Standort(e): Münster
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Universität Münster
Schlossplatz 2
48149 Münster
Tel: 0251 83-0
Fax: 0251 83-32090
Schlossplatz 2
48149 Münster
Tel: 0251 83-0
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Weitere Informationen / Services:
FAQ zu E-Government

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich E-Government studiere?
Beim Studiengang E-Government an der Universität Münster handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Master
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Öffentliches Recht.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium E-Government angeboten?
Das Studium wird als Berufsbegleitendes Studium
in Münster angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Münster angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang E-Government hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um E-Government zu studieren?
Für das Studium des Fachs E-Government gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Abschluss eines ersten einschlägigen berufsqualifizierenden Abschlusses; mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung; die Prüfung zum Master „E-Government“ nicht endgültig nicht bestanden.
Abschluss eines ersten einschlägigen berufsqualifizierenden Abschlusses; mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung; die Prüfung zum Master „E-Government“ nicht endgültig nicht bestanden.
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Abschluss eines ersten einschlägigen berufsqualifizierenden Abschlusses; mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung; die Prüfung zum Master „E-Government“ nicht endgültig nicht bestanden.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
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Fristen & Termine
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Sonstiges
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Schlagworte