Studieren mit Kind: So finanzierst du dein Studium – deine Rechte & Anlaufstellen

Studieren mit Kind – geht das überhaupt?
Ja, Studieren mit Kind ist möglich – aber es bedeutet eine besondere Herausforderung. Immer mehr Studierende in Deutschland sind Eltern und meistern den Spagat zwischen Vorlesungen, Prüfungen und Familienalltag. Damit das klappt, gibt es finanzielle Hilfen (BAföG, Elterngeld, Kindergeld, Zuschüsse), rechtliche Schutzregelungen wie Mutterschutz und Urlaubssemester sowie spezielle Angebote der Hochschulen, zum Beispiel Kinderbetreuung durch Studierendenwerke.
Wenn du planst, Studium und Elternschaft zu verbinden, solltest du dich frühzeitig informieren:
- Welche Unterstützung steht dir zu?
- Welche Rechte hast du im Studium mit Kind?
- Wie organisierst du dein Studium so, dass es zu deinem Familienleben passt?
Studienmöglichkeiten für Eltern
Beim Stichwort „Studium“ denken viele erst mal nur an das klassische Format einer akademischen Vollzeit-Ausbildung in Präsenz. Dabei gibt es andere, deutlich flexiblere Möglichkeiten zu studieren, wie z. B. das Fern- oder Teilzeitstudium.
Beim Fernstudium kannst du von zu Hause aus lernen. Dafür werden sämtliche Veranstaltungen online abgehalten. Teils werden selbst die Klausuren remote abgenommen – also per Videocall oder Online-Tool.
Besonders praktisch: Viele Fern-Unis bieten aufgezeichnete Vorlesungen an, die du dir „on demand“, also wann immer du willst, anschauen kannst.
Das Teilzeitstudium nimmt weniger Zeit im Alltag in Anspruch, dafür dauert es meist länger. Auch hier gibt es diverse Angebote an Fernunterricht.
Und auch wenn an deiner Wunschhochschule ein Studium im Homeoffice bzw. in Teilzeit nicht explizit angeboten wird, lohnt es sich, diesbezüglich nachzuhaken. Wende dich dafür einfach an den jeweiligen Lehrstuhl des Studiengangs, in dem du deinen Abschluss machen möchtest.
Finanzierung im Studium mit Kind
Studierende mit Kind haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Unterstützungen. Hier findest du die wichtigsten Leistungen im Überblick – mit aktuellen Beträgen und weiterführenden Infos.
BAföG mit Kinderbetreuungszuschlag
Neben dem regulären BAföG kannst du einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 € pro Monat und pro Kind unter 14 Jahren beantragen. Der Antrag läuft über das Formblatt 4 beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Elterngeld für Studierende
Auch ohne Job bekommst du mindestens 300 € Elterngeld pro Monat. Die Höhe richtet sich ggf. nach deinem Einkommen vor der Geburt. Wichtig: Der Antrag ist nur rückwirkend für maximal drei Monate möglich. Offiziell beantragen kannst du Elterngeld online über ElterngeldDigital.
Kindergeld 2025
Seit Januar 2025 liegt das Kindergeld bei 255 € monatlich pro Kind. Es ist einkommensunabhängig und wird direkt von der Familienkasse gezahlt.
Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen deiner Familie nicht reicht, kannst du zusätzlich bis zu 297 € im Monat pro Kind erhalten. Ob du Anspruch hast, prüfst du einfach online mit dem KiZ-Lotsen der Arbeitsagentur.
Unterhaltsvorschuss
Zahlt ein Elternteil nicht, springt der Staat ein:
- 0–5 Jahre: 227 €
- 6–11 Jahre: 299 €
- 12–17 Jahre: 394 €
Weitere Hilfen & Zuschüsse
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Wohngeld für Familien mit niedrigem Einkommen
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Studierendenwerke mit Notfonds, Zuschüssen und günstigen Wohnangeboten
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Länderspezifische Leistungen wie das Familiengeld (Bayern) oder Landeserziehungsgeld (Sachsen)
Achte darauf, dass sich Regelungen bzw. die Höhe der Auszahlungen regelmäßig ändern können. Außerdem haben teils nur Studierende mit deutschem Pass oder Wohnsitz in Deutschland Anspruch auf bestimmte Gelder.
Auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findest du weitere Informationen.
Stiftungen und Vereine
Neben der staatlichen Entlastung gibt es diverse Stiftungen, Stipendien und Vereine, die Studierende mit Kind finanziell unterstützen. Dabei sind die Bedingungen für eine Förderung unterschiedlich. Zu den genannten Organisationen gehören z. B.:
Zudem bieten einige Hochschulen eigene, spezielle Förderprogramme an. Und daneben gibt es eine Vielzahl an Stipendien, für die du dich – wie deine Kommiliton:innen ohne Nachwuchs auch – bewerben kannst.
Anlaufstellen & Tools
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BAföG-Digital – Online-Antrag
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ElterngeldDigital – Antrag & Rechner
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Familienportal.de – Infos zu Kindergeld, KiZ, Mutterschutz
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KiZ-Lotse – Anspruch prüfen
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Studierendenwerke – Beratung & Kinderbetreuung
Kinderbetreuung im Studium: Welche Möglichkeiten gibt es?
Studieren mit Kind heißt auch: rechtzeitig eine gute Betreuung organisieren. Ob Kita, Tagespflege oder schulische Angebote – hier ein Überblick über die wichtigsten Optionen.
Universitäre Kinderbetreuung
Viele Hochschulen bieten eigene Kitas, Eltern-Kind-Räume oder subventionierte Betreuungsplätze direkt auf dem Campus.
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Vorteil: kurze Wege, oft angepasste Öffnungszeiten (z. B. auch in Prüfungsphasen oder am Wochenende).
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Tipp: Die Plätze sind sehr gefragt – melde dein Kind so früh wie möglich an.
Außeruniversitäre Betreuung
Neben den Uni-Angeboten gibt es städtische Kitas, private Kindergärten und Tagespflege:
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Tagesmütter oder -väter bieten flexible Zeiten und kleine Gruppen.
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Zuschüsse kannst du beim Jugendamt beantragen.
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Diese Form eignet sich sowohl als Hauptbetreuung als auch als Ergänzung nach Schließzeiten der Kita.
Betreuung von Schulkindern
Wenn Uni-Veranstaltungen länger dauern als der Schultag, helfen Ganztagsschulen und Hort-Angebote. Viele Grundschulen sind inzwischen auf Ganztagsbetreuung eingestellt.
Rechte im Studium: Schwangerschaft, Mutterschutz & Urlaubssemester
Mutterschutz im Studium
Seit 2018 gilt der Mutterschutz auch für Studentinnen:
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Schutzfristen: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen).
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Prüfungsteilnahme: Du darfst Prüfungen schreiben, musst aber nicht. Mit einer Verzichtserklärung bleibst du geschützt.
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Uni-Pflichten: Hochschulen müssen deine Teilnahme freiwillig ermöglichen und dich gleichzeitig vor Benachteiligung schützen.
Urlaubssemester
Du kannst während der Schwangerschaft oder nach der Geburt ein Urlaubssemester beantragen.
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Währenddessen ruht dein BAföG.
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In dieser Zeit bist du meist nicht zu Prüfungen zugelassen.
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Semesterbeiträge musst du in vielen Fällen weiterzahlen – eine vollständige Befreiung gibt es nicht pauschal, nur in Einzelfällen (z. B. Langzeitgebühren).
Achtung: Die Regelungen zu Mutterschutz, Urlaubssemester und BAföG können sich je nach Hochschule, Bundesland und Gesetzeslage ändern. Am besten informierst du dich immer zusätzlich direkt bei deinem Studierendenwerk, der Familienkasse oder deinem Prüfungsamt, bevor du dich auf einzelne Angaben verlässt.
Angebote der Uni wahrnehmen
Je nach Größe bieten Hochschulen oft ein breites Angebot an Workshops, Selbsthilfegruppen und Beratung durch Psycholog:innen an. Von präventiven Maßnahmen bis Hilfe im Ernstfall ist für jeden etwas dabei.
Andauernder Stress durch die Doppelbelastung, Prüfungsangst, soziale Isolation – egal was dich belastet, zögere nicht, dir Hilfe zu suchen.
Die psychische Belastung solltest du ernst nehmen und auf erste Anzeichen deines Körpers hören. Schnell können sich gelegentliche Stimmungsschwankungen oder andauernde Erschöpfung zu einem Burn-Out oder einer Depression entwickeln.
Fazit
Sicherlich wird das Studieren mit Kind eine besondere Herausforderung. Doch mit guter Organisation und dem breiten Angebot an Unterstützung ist es möglich. Und wie sich gezeigt hat, kann es durchaus von Vorteil sein, die Familiengründung und das Studium parallel anzugehen. Also nur Mut und viel Erfolg!
