Medienkommunikation
- Abschluss: Bachelor
- Sachgebiet(e): Kommunikationswissenschaft
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Chemnitz
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
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Straße der Nationen 62
09111 Chemnitz
Tel: 0371 531-0
Fax: 0371 531-1342
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- Schwerpunkte:
- Acht Wochen Berufspraktikum, Bildwissenschaft, Kommunikation, Lehr-Lernmedien, Medienapplikationen, Mediengestaltung, Medienpsychologie, Medientools, Print- und Medientechnik, Wirtschaft, Marketing, Medienrecht
- Nächste Vorlesungszeit:
-
14.10.2024 - 07.02.2025Aktuelle Informationen finden Sie unter: www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/termine.php
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
Außerdem gilt folgendes: Nachweis einer zweijährigen staatlich geregelten Berufsausbildung und einer dreijährigen Berufserfahrung im erlernten Beruf (als Berufserfahrung gilt nicht die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
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- Schwerpunkte:
- Acht Wochen Berufspraktikum, Bildwissenschaft, Kommunikation, Lehr-Lernmedien, Medienapplikationen, Mediengestaltung, Medienpsychologie, Medientools, Print- und Medientechnik, Wirtschaft, Marketing, Medienrecht
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- Nächste Vorlesungszeit:
-
14.10.2024 - 07.02.2025Aktuelle Informationen finden Sie unter: www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/termine.php
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Beratungsgespräch an der Hochschule
- Anmerkung:
- Nachweis einer zweijährigen staatlich geregelten Berufsausbildung und einer dreijährigen Berufserfahrung im erlernten Beruf (als Berufserfahrung gilt nicht die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person).
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite
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