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Soziale Arbeit
- Studienfeld(er): Soziale Arbeit, Sozialpädagogik
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: kirchlich, staatlich anerkannt
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über Nürnberg
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bei Studienbeginn ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer sozialen Einrichtung nachweisen. Dieses kann in verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit sowohl bei freien wie auch öffentlichen Trägern abgeleistet werden.
- Schwerpunkte:
- Armut in der Sozialen Arbeit, Gesundheitshilfen und Gesundheitsförderung, Jugend(sozial)arbeit, Kulturarbeit, Migration und Flucht, Soziale Gerontologie
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.10.2027 - 14.03.2028
Andere beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung müssen ein Beratungsgespräch und ein Probestudium von zwei Semestern an der EVHN absolvieren.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bei Studienbeginn ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer sozialen Einrichtung nachweisen. Dieses kann in verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit sowohl bei freien wie auch öffentlichen Trägern abgeleistet werden.
- Schwerpunkte:
- Armut in der Sozialen Arbeit, Gesundheitshilfen und Gesundheitsförderung, Jugend(sozial)arbeit, Kulturarbeit, Migration und Flucht, Soziale Gerontologie
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.10.2027 - 14.03.2028
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- 82,00€ Studentenwerksbeitrag pro Semester (Stand 04/2026) + vergünstigtes Deutschlandticket für Studierende pro Kalendermonat (freiwillig).
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Probestudium
- Beratungsgespräch an der Hochschule
- Anmerkung:
-
Meister und ihnen Gleichgestellte müssen ein Beratungsgespräch absolvieren.
Andere beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung müssen ein Beratungsgespräch und ein Probestudium von zwei Semestern an der EVHN absolvieren.
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