Studiengangsprofil
Polizei-/ Kriminalkommissar/ in
Short-Facts
- Abschluss: Bachelor
- Sachgebiet(e): Polizeiberufe
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Duales Studium, Duales Studium, praxisintegrierend
- Standort(e): Hamburg
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Akademie der Polizei Hamburg
Carl-Cohn-Straße 39
22297 Hamburg
Tel: 040 427427
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FAQ zu Polizei-/Kriminalkommissar/in

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Polizei-/Kriminalkommissar/in studiere?
Beim Studiengang Polizei-/Kriminalkommissar/in an der Akademie der Polizei Hamburg handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Bachelor
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Polizeiberufe.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Polizei-/Kriminalkommissar/in angeboten?
Das Studium wird als duales Studium, duales Studium und als praxisintegrierend
in Hamburg angeboten.
Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Lehrveranstaltungen werden in Hamburg angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Polizei-/Kriminalkommissar/in hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Polizei-/Kriminalkommissar/in zu studieren?
Für das Studium des Fachs Polizei-/Kriminalkommissar/in gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Im Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg studieren Kommissarsanwärter (-innen).
Studierende können entweder Aufstiegsbeamte(-innen) mit Polizeivollzugserfahrung aus dem LA I oder Direkteinsteiger (-innen) sein, die mit der Immatrikulation verbeamtet werden.
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Im Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg studieren Kommissarsanwärter (-innen).
Studierende können entweder Aufstiegsbeamte(-innen) mit Polizeivollzugserfahrung aus dem LA I oder Direkteinsteiger (-innen) sein, die mit der Immatrikulation verbeamtet werden.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Polizei-/Kriminalkommissar/in sind:
- Schwerpunkte:
- Kriminalpolizei, Schutzpolizei, Wasserschutzpolizei
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Im Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg studieren Kommissarsanwärter (-innen).
Studierende können entweder Aufstiegsbeamte(-innen) mit Polizeivollzugserfahrung aus dem LA I oder Direkteinsteiger (-innen) sein, die mit der Immatrikulation verbeamtet werden.

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
- Schwerpunkte:
- Kriminalpolizei, Schutzpolizei, Wasserschutzpolizei

Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Fristen & Termine
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Sonstiges
Anmerkung:
Die Zuweisung zu einem der Schwerpunkte erfolgt vor Aufnahme des Studium.
Das Studium wird mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung II, bestehend aus mündlichen und schriftlichen Teilen, abgeschlossen.
Die Absolventen (-innen) nehmen anschließend mit dem Dienstgrad Polizeikommissar (-in) bzw. Kriminalkommissar(-in) ihren Polizeidienst auf.
Das Studium wird mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung II, bestehend aus mündlichen und schriftlichen Teilen, abgeschlossen.
Die Absolventen (-innen) nehmen anschließend mit dem Dienstgrad Polizeikommissar (-in) bzw. Kriminalkommissar(-in) ihren Polizeidienst auf.

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